Formlose Anfrage; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING Weilbachweg; Errichtung eines Wohngebäudes in Münsing, Weilbachweg (Fl.Nr. 202/9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Sitzung des Gemeinderates 15.11.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung in der Gemeinderatssitzung vom 31.05.2022. Der entsprechende Auszug aus der Sitzungsniederschrift ist dieser Sitzungsvorlage angefügt. Diesem ist zu entnehmen, dass der Gemeinderat eine Änderung des Bebauungsplans unter Einbeziehung des Grundstücks Fl.Nr. 202/9 nicht in Aussicht stellen konnte. Eine Beschlussfassung in dieser (nichtöffentlichen) Sitzung erfolgte nicht.

Der Gemeinderat folgte hierbei der bauplanungsrechtlichen Einschätzung der Bauverwaltung, wonach die Änderung des Bebauungsplans Nr. 14/MÜNSING mit einer Ausdehnung des Geltungsbereichs nach Osten im Widerspruch zu den Darstellungen des Flächennutzungsplans stünde.

Zu den Unterlagen, die der Gemeinderat bereits mit den Sitzungsvorlagen zur Sitzung am 25.10.2022 erhalten hat, liegt dieser Sitzungsvorlage eine weitere baurechtliche Stellungnahme vom 07.11.2022 bei, die Rechtsanwalt Karl Schwab für die Bauwerberin verfasst hat.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat erkennt hier die Möglichkeit, das Ziel des Gesetzgebers, kurzfristig Wohnraum zu schaffen, in geeigneter Weise umzusetzen. Die geplante Bebauung stelle keine Ausuferung in den Außenbereich dar, sondern die Fortentwicklung der bereits vorhandenen Bebauung nach Osten. Die Voraussetzungen des § 13 b BauGB liegen aus Sicht des Gemeinderats vor. Demnach ist die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB im Rahmen der angestrebten Bebauungsplanänderung durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, möglich.

Vorrangiges Ziel der Baulandentwicklung ist auch die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Im Zuge der Einzelfallbetrachtung muss kein Bezug zu vergangenen und künftigen Entscheidungen hergestellt werden, soweit nicht gleiche Rahmenbedingungen zugrunde gelegt werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING zu ändern und das Grundstück Fl.Nr. 202/9, Gem. Münsing, in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufzunehmen. Ziel der Planung ist es, die baurechtliche Zulässigkeit für ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück zu schaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Datenstand vom 30.11.2022 14:02 Uhr