Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Photovoltaik-Anlage für das Bürgerhaus Münsing


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 9

Sachvortrag

Die Photovoltaik-Anlage für das Bürgerhaus wurde beschränkt ausgeschrieben. Von acht ausgewählten Firmen bekundeten sechs Firmen ihr Interesse. Drei Firmen gaben ein Angebot ab. Eine Firma musste aus formellen Gründen ausgeschlossen werden. Nach Prüfung der Angebote durch das Büro PEG GmbH ergibt sich folgende Bieterreihenfolge (Bruttopreise):

1. Fa. Will Elektro, Münsing        126.626,10 €
2.        127.033,36 €

Die Kostenberechnung für dieses Gewerk schließt mit 104.720,00 € brutto ab. Das bepreiste Leistungsverzeichnis, das die PEG GmbH mit den Ausschreibungsunterlagen vorbereitet hat, schließt mit 113.987,01 € brutto ab.

Somit liegt das Angebot der Fa. Will um 20,92 % über der Kostenberechnung und 11,09 % über dem bepreisten LV.


Vor Vergabe sind noch zwei Punkte zu entscheiden:

1. Generatorleistung
Der Gemeinderat hat bisher großen Wert darauf gelegt, dass möglichst viel Dachfläche für die PV-Anlage zur Verfügung gestellt wird. Daher resultiert auch die ausgeschriebene Generatorleistung von ca. 80 kW. Insbesondere durch den Überbau des Aufzugs ist aber keine gleichmäßige Anordnung der Modulflächen auf der Westseite mehr möglich. Daher empfiehlt das Architekturbüro auf zwei geplante Teilflächen an der Nordwest- und der Südwestseite zu verzichten und auf der Westseite die Fläche auf den Bereich unterhalb der Dachlaterne zu beschränken. Dadurch würde sich die Generatorleistung auf ca. 70 kW verringern.

Das Büro Peck.Daam nimmt dazu folgendermaßen Stellung:
„Während die Ostseite weniger einsehbar bzw. weniger Fernwirkung entwickelt, wird insbesondere die Westseite die Schauseite des neuen Gemeindehauses darstellen. Daher haben wir auch bei unserem Vorschlag auf der Ostseite ein Maximum an Flächen für die Photovoltaik zu erzielen versucht. Die Westseite ist in dieser Hinsicht wesentlich empfindlicher zu sehen. Bei dem uns nunmehr vorgelegten Vorschlag entsteht genau das, was bei der Platzierung einer Photovoltaikanlage generell vermieden werden soll: ein unruhiges und insbesondere an der Nord-West-Ecke des Daches - oberhalb des Ratssaals - geradezu chaotisches Erscheinungsbild. Wir lehnen diesen Vorschlag mit aller Entschiedenheit ab! Um an der Westseite ein geordnetes Bild entstehen zu lassen, empfehlen wird dringend, aus gestalterischen Gründen, die beiden jeweils letzten Felder im Norden und Süden entfallen zu lassen.“

2. Nebenangebot
Der Zweitbieter hat ein wertbares Nebenangebot abgegeben. Grundlage sind andere Solarmodule und Wechselrichter. Das würde zu einer Kostenminderung von 13.308,20 € (brutto) führen. Das Büro PEG und die Bauverwaltung empfehlen aus folgenden Gründen, das Nebenangebot nicht anzunehmen:
  • Aus Qualitätsgründen wurden bewusst Solarmodule in „Glas-Glas-Technik“ ausgeschrieben. D. h., die Solarzellen sind von Ober- und Unterseite durch eine Glasscheibe geschützt und sind somit robuster gegen Witterungs- und Umwelteinflüsse. Doppelglas-Module reagieren beispielsweise bei Durchbiegung des Moduls bei Transport, Montage und Wind- oder Schneelasten weniger anfällig auf Zug- und Druckspannungen, die zu Mikrorissen in den Zellen führen könnten. Durch das Rückseitenglas wird kein Wasserdampf, Sauerstoff oder andere Gase durchgelassen und können, anders als bei Glas-Folien-Modulen, die empfindlichen Solarzellen nicht beschädigen. Dadurch sind Glas-Glas-Module in der Regel langlebiger.
Beim Nebenangebot werden „Glas-Folien-Module“ angeboten, d. h. die Unterseite des Moduls hat keinen zusätzlichen Schutz durch eine Glasscheibe und bietet daher nicht die dargelegten Vorteile.
  • Im Nebenangebot werden Wechselrichter angeboten, die nicht die gleiche Spezifikation haben wie die Wechselrichter im Hauptangebot (z.B. keine Verschattungsanalyse).
  • Bei den Hauptangeboten werden mit Solarwatt und SMA deutsche Firmen angeboten. Beim Nebenangebot kommen Firmen aus dem asiatischen Raum (QCells/Südkorea und Sungrow/China) zum Einsatz.

Die Firma Will Elektro ist der Gemeinde als leistungsfähige und zuverlässige Firma bekannt. Es wird vorgeschlagen, den Auftrag für die Photovoltaikanlage an die Firma Will Elektro aus Münsing zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Bei der Entscheidung, ob bei der Gestaltung des Solargenerators mehr Wert auf die Erzielung der max. Leistung oder auf die gestalterischen Empfehlungen des Architekturbüros gelegt werden soll, konnte im Gemeinderat, trotz intensiver Diskussion, kein einheitliches Meinungsbild erzielt werden. Soll die Gemeinde, im Zuge der Energiewende, als Vorbild möglichst viel Dachfläche mit Solarmodulen belegen oder wird dadurch die Ästhetik des Gebäudes empfindlich gestört?

Auch bei der Diskussion, ob das Nebenangebot angenommen werden soll, sprechen sich einzelne Mitglieder des Gemeinderats dafür aus. Sie sehen keinen merklichen Qualitätsunterschied bei den angebotenen Komponenten und wollen das Einsparpotential nutzen.    

Beschluss 1

Der Empfehlung des Architekturbüros wird gefolgt und die Generatorleistung wird auf ca. 70 kW verringert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Beschluss 2

Das Nebenangebot des Zweitbieters wird nicht angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Beschluss 3

Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die Photovoltaikanlage für das Bürgerhaus zu einer Auftragssumme i. H. v. 126.626,10 € brutto an die Firma Will Elektro, Münsing.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2022 09:23 Uhr