Neubau Hochbehälter Weidenkam; Beratung und Beschlussfassung zur Billigung der Planung sowie über das gemeindliche Einvernehmen (Fl.Nr. 1305/1, Gemarkung Holzhausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Gemeinderates, 29.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 48. Sitzung des Gemeinderates 29.11.2022 ö beschließend 11

Sachvortrag

Dem Arbeitskreis Trinkwasser wurde das Planungskonzept in der Sitzung vom 27.09.2022 vorgestellt. Die vorliegende Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird dem Gemeinderat in der Sitzung durch das Bauamt nochmals erläutert. Der Entwurf hat sich seit Ende September nur in Details verändert. Zusätzlich liegen nun auch die Ansichten der Anlage vor.

Im November 2021 wurde dem Arbeitskreis eine qualifizierte Kostenschätzung vorgestellt. Einschließlich der Baunebenkosten ergaben sich Baukosten in Höhe von ca. 1.200.000,- € (netto). Mit der vorliegenden Entwurfsplanung wurde eine Kostenberechnung, auf Grundlage des momentanen Kostenniveaus am Bau, erstellt. Diese Berechnung schließt mit einer Summe von ca. 1.400.000,- € (netto). Die Mehrkosten ergeben sich fast ausschließlich durch Kostensteigerungen aufgrund der Ukrainekrise und sind in einer Höhe von ca. 17 % angemessen.

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB zu beurteilen.

Die Bauverwaltung geht davon aus, dass eine Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB gegeben ist. Der Neubau des Hochbehälters dient als Teil der gemeindlichen Wasserversorgung der öffentlichen Versorgung mit Trinkwasser. Die bestehenden zwei Hochbehälter werden ersetzt. Die Notwendigkeit der Baumaßnahme für die gemeindliche Wasserversorgung ist dem Gemeinderat bzw. dem AK Trinkwasser vom planenden Ingenieurbüro dargelegt worden. Einzelheiten sind dem beiliegenden Erläuterungsbericht zu entnehmen.

Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung nicht entgegen.

Die ausreichende Erschließung ist gesichert. Die wegemäßige Erschließung erfolgt über bestehende Feld- und Waldwege. Die Regenwasserableitung erfolgt frei in das umliegende Waldgebiet.

Beschluss

1. Der Gemeinderat billigt die vorliegende und im Arbeitskreis Trinkwasser erläuterte Genehmigungsplanung (Stand: 23.11.2022).
2. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 23.11.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2022 09:23 Uhr