Antrag auf Baugenehmigung; Aufstellen eines Bauwagens für einen Waldkindergarten und eines Klo-Häuschens in Ried, Hinterfeld nahe Riedweg 15 (Fl.Nr. 3192)


Daten angezeigt aus Sitzung:  50. Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 50. Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 9

Sachvortrag

Die Verwaltung erinnert an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2020. Eine Baugenehmigung konnte nicht erteilt werden, da der unvollständige Antrag, trotz Aufforderung, in angemessener Frist nicht vervollständigt wurde.

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft bzw. als Wald mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild dargestellt.

Aus den Bauvorlagen ist ersichtlich, dass die Baugenehmigung zur Errichtung eines Bauwagens (12,30 m x 2,53 m / Gesamthöhe 3,61 m) als mobiles Materiallager für den Waldkindergarten und ein Toilettenhäuschen (1,15 m x 0,95 m / Wandhöhe 2,17 m) angestrebt wird. Die Planung unterscheidet sich zum Bauantrag vom 10.11.2020 lediglich in Bezug auf die Lage des Bauwagens. Dieser wurde geringfügig nach Norden verschoben. 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um kein privilegiertes Vorhaben (§ 35 Abs. 1 BauGB), sondern um ein sonstiges Vorhaben. Demnach ist § 35 Abs. 2 BauGB maßgebend.

Von der Zweckbestimmung her ist die bereits bestehende Nutzung darauf ausgerichtet, den Kindern in einem naturnahen pädagogischen Konzept den „Erlebnisraum Wald“ nahe zu bringen. Die Erziehung und Betreuung der Kinder findet ausschließlich in der freien Natur statt. Das lässt sich nur im Außenbereich verwirklichen, so dass das pädagogische Konzept nur dort ausgeführt werden kann. Das Vorhaben ist deshalb nach Lage der Dinge im Außenbereich „gesollt“.

Zudem ist die Anlage für Kinder und Jugendliche allgemein zugänglich. Das Vorhaben dient der gesamten Bevölkerung, also der Allgemeinheit. Es handelt sich aus Sicht der Gemeinde Münsing um eine Einrichtung mit besonderem pädagogischen Wert, die das Betreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter um einen weiteren Baustein ergänzt. Dies wird vom Gemeinderat grundsätzlich begrüßt. Für den Gesamtbedarf in der Großgemeinde ist der Waldkindergarten eine unbedingt notwendige Ergänzung.

Angesichts seiner Dimension und der in den Planunterlagen dargelegten Einbindung in das Gelände, wirkt das Vorhaben auch nicht verunstaltend und zieht voraussichtlich auch keine weiteren Bauvorhaben nach sich.

Aus Sicht der Verwaltung stehen dem Vorhaben öffentliche Belange nicht entgegen, da das Vorhaben in flächensparender und den Außenbereich schonender Weise ausgeführt wird. Jedoch wird dringend angeregt, dass im weiteren Genehmigungsverfahren eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der baulichen Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung eingefordert wird.

Im weiteren Genehmigungsverfahren ist die untere Naturschutzbehörde und der zuständige Förster zu beteiligen. 

Beschluss

  1. Zum Bauantrag, nach den Plänen in der Fassung vom März 2022, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Der Gemeinderat fordert, dass im Baugenehmigungsbescheid eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung aufgenommen wird.
  3. Es muss zudem sichergestellt sein, dass die Nutzung, dem Auftrag entsprechend, dauerhaft auf Kindererziehung bzw. Kinderbetreuung beschränkt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2023 09:30 Uhr