Bebauungsplan Nr. 14/MÜNSING; Beratung und Beschlussfassung über die Billigung des Planentwurfs zur 7. Änderung und Durchführung der frühzeitigen Auslegung und Behördenbeteiligung


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 3

Sachvortrag

Zunächst wird an das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung vom 13.12.2022 erinnert. Hier wurde die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING (Weilbachweg) beschlossen. Der Geltungsbereich der 7. Änderung umfasst Grundstücke östlich des Weilbachweges in Münsing. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB.

Der nun vorliegende Planentwurf wird in der Gemeinderatssitzung von Frau Ute Wellhöfer vom Planungsbüro U-Plan aus Königsdorf und der Bauverwaltung erläutert. Der Planentwurf berücksichtigt bereits die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair GmbH aus Altomünster.

Diskussionsverlauf

Frau Wellhöfer beantwortet Fragen aus dem Gemeinderat zu einzelnen Festsetzungen, zur Art der baulichen Nutzung (Mischgebiet) sowie zur Eingrünung und zum Schallschutz.

Nach den Vorschriften im Ausführungsgesetz zum BGB, müssen Bäume zu landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, einen Mindestabstand von 4 m einhalten. Wenn dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist die Pflanzung abhängig von der Zustimmung des jeweiligen Nachbarn. Darauf wird in der Diskussion hingewiesen, da zu pflanzende Bäume grenznah im Bebauungsplanentwurf festgesetzt werden.

Im Hinblick auf die entlang der südlichen Grundstücksgrenze notwendige Schallschutzwand, sollte sich der Bauwerber mit dem betroffenen Grundstücksnachbarn über eine Eingrünung der Wand einig sein.

Beschluss

1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14/MÜNSING (Stand: 20.02.2023).
2. Die Verwaltung wird gebeten, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange, gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.03.2023 08:51 Uhr