Beratung und Beschlussfassung über formlose Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Gemarkung Münsing


Daten angezeigt aus Sitzung:  52. Sitzung des Gemeinderates, 07.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 52. Sitzung des Gemeinderates 07.03.2023 ö beschließend 6

Sachvortrag

Auf die Anlagen wird verwiesen. Diverse Grundstückseigentümer zeigen Interesse für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf ihren Flächen.

a) Am 14.09.2022 ging eine formlose Anfrage im Bauamt für Grundstücke westlich von Münsing und östlich der Staatsstraße 2065 (Weipertshausener Straße) ein. Die Grundstücke (Fl.Nrn. 1616/1, 1616/2, 1616/12 und 1616/11, Gem. Münsing) haben eine Gesamtfläche von ca. 28.000 m². Die Flächen grenzen direkt an die Staatsstraße an.

b) Zuletzt hat die Verwaltung am 14.02.2023 eine „Anmeldung“ von Flächen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erhalten. Hier sind Grundstücke nördlich von Münsing, im Bereich der Kiesgrube, mit einer Fläche von insgesamt 11,93 ha genannt. Es handelt sich um die Flurstücke Nrn. 2038, 2080, 2177 und 2083, Gem. Münsing. Die Grundstücke befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19/MÜNSING (Freiraum nördlich von Münsing).

Bauplanungsrechtliche Anforderungen:
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen, die im Außenbereich errichtet werden sollen, erfordert generell eine gemeindliche Bauleitplanung. D.h., grundsätzlich ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Bei der Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen und gesetzlich notwendigen Ausgleichsflächen, sind insbesondere die Belange der Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist auch bei PV-Freiflächenanlagen eine Umweltprüfung durchzuführen.

Nachfolgend werden die angefragten Standorte unter Einbeziehung der gemeindlichen Leitlinien und unter Anwendung des Handlungsleitfadens bewertet:

Zu a)
  • Der Standort liegt relativ nahe am nordwestlichen Ortsrand von Münsing, direkt an der Weipertshausener Straße. Wichtige Sichtbeziehungen werden beeinträchtigt.
  • Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt zwischen 150 und 300 m.
  • Für Flächen westlich von Münsing liegen bisher keine weiteren Anfragen vor.
  • Die Gesamtfläche hat ca. 2,8 ha.

Zu b)
  • Der Standort ist wenig einsehbar. Wichtige Sichtbeziehungen sind nicht beeinträchtigt.
  • Der Standort befindet sich im Bereich des Kiesabbaus bzw. in unmittelbarer Nähe dazu.
  • Die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage widerspricht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes.
  • Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt deutlich über 1 km.
  • Für Flächen im Umfeld dieses Standortes liegen bisher keine weiteren Anfragen vor.
  • Die in der Anfrage bezeichneten Grundstücke haben eine Fläche von insg. ca. 11,8 ha.

Der Gemeinderat wird um eine grundsätzliche Entscheidung gebeten, inwiefern die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Aussicht gestellt werden kann und ein Aufstellungsbeschluss von der Bauverwaltung vorzubereiten ist.

Für den Fall, dass der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in Aussicht stellt, sollte der jeweilige Vorhabenträger ein Fachbüro mit der Vorhabenplanung beauftragen. Vorab ist eine Anfrage zum möglichen Netzeinspeisepunkt beim Energieversorger zu stellen. Erst nach Vorliegen eines Planentwurfs, einer visualisierten Darstellung der Anlage in der Landschaft sowie einer Aussage zum Einspeisepunkt, kann der Aufstellungsbeschluss von der Verwaltung vorbereitet werden.

Diskussionsverlauf

In der Beratung wird schnell deutlich, dass sich der Gemeinderat mehrheitlich für eine Anlage im Norden von Münsing, im Bereich der Kiesgrube ausspricht. Dabei werden die Flächen westlich und östlich der Kiesgrube eher kritisch bewertet. Das Grundstück direkt an der Kreisstraße TÖL 20 ist wegen der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes weniger geeignet. Zudem sollte die Anlage im Sinne einer verträglichen Verteilung auf das gesamte Gemeindegebiet eine Fläche von max. 5 ha nicht überschreiten.

Beschluss 1

Zu a) Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1616/1, 1616/2, 1616/12 und 1616/11, Gem. Münsing, wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 15

Beschluss 2

Zu b) Die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2038, 2080, 2177 und 2083, Gem. Münsing, wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 29.03.2023 08:51 Uhr