Vorlage der Haushaltsrechnung 2022 nach Rechnungslegung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und § 79 KommHV


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 6

Sachvortrag

Vom Rechenschaftsbericht 2022 hat der Gemeinderat über das Ratsinformationssystem Kenntnis genommen.

Haushaltsrechnung

für das Rechnungsjahr 2022

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 Abs. 3 KommHV)








Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
EINNAHMEN
EUR
EUR
EUR
Soll-Einnahmen
1)
16.426.385
 
6.824.265
 
23.250.650
+ Neue Haushaltseinnahmereste
 
0

0

0
./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
0
 
0
 
0
./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
 
0
 
12.823
 
12.823
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
 
16.426.385
 
6.811.442
 
23.237.827
AUSGABEN
 

2)
 
2)
 
Soll-Ausgaben
 
16.426.385
 
6.811.442
 
23.237.827
+ Neue Haushaltsausgabereste
 
0

0

0
./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
 
0
 
0
 
0
./. Abgang alter Kassenausgabereste
 
0
 
0
 
0
Summe bereinigte Soll Ausgaben
 
16.426.385
 
6.811.442
 
23.237.827
Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen
./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag)
 
0
 
0
 
0
1) darin enthalten: Zuführungen zum Vermögenshaushalt:

5.154.172 €


2) darin enthalten: Überschuß nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 

5.761.839 €


Entnahme aus der allgem. Rücklage: 



108.981 €



Diskussionsverlauf

Der Bürgermeister geht in seiner Einleitung kurz auf die wichtigsten Einnahmen und Ausgaben ein. Sehr erfreulich ist weiterhin die Entwicklung bei den Einnahmen aus der Gewerbe- und Einkommenssteuer. Aber auch der sparsame Umgang mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln führt erneut zu einem insgesamt sehr erfreulichen Ergebnis.

Der Gemeinderat bedankt sich für den ausführlichen Rechenschaftsbericht und würdigt ausdrücklich die gute Arbeit des Kämmerers und der Finanzverwaltung. Die gute Arbeit zeigt sich auch darin, dass die Haushaltsansätze nicht nur eingehalten wurden, sondern auch die Ergebnisse den Haushaltsansätzen sehr nahe kommen. Diese Leistung ist in einer Zeit mit so vielen Entwicklungen, die nicht vorhersehbar waren, umso bemerkenswerter. Ein Beispiel ist die Zinsentwicklung in 2022. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung war noch von der Niedrigzinspolitik die Rede.

Beschluss

Die vom ersten Bürgermeister vorgelegte Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung übergeben. Bei der Prüfung ist nach Art. 102 GO zu verfahren. Über das Ergebnis ist gemäß Art. 103 GO eine Niederschrift aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 14:15 Uhr