Antrag auf Baugenehmigung (Tektur 1); Neuerrichtung eines Seniorenwohnstiftes in Massiv- und Holzbauweise mit 79 Appartements, Schwimmbad, Veranstaltungssaal und Tiefgarage. Abbruch und Neubau eines bestehenden Gebäudes ("Schlössl") zu Restaurant- und Verwaltungsgebäude in Ambach, Simetsbergweg 9-11, Pilotyweg 10 (Fl.Nr. 1457/8 und 1457/6)


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 7

Sachvortrag

Zum Bauantrag zur Errichtung eines Seniorenwohnstifts in Ambach hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 12.07.2022 das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigung erfolgt am 08.11.2022.

Der Vorhabenträger hat aus unterschiedlichsten Gründen Anpassungen an der Planung vorgenommen. Die aus Sicht der Verwaltung wesentlichste Änderung betrifft das sog. „Waldschlössl“. Zunächst war vorgesehen, diesen Gebäudeteil zu sanieren und zu einem Restaurant- und Verwaltungsgebäude umzubauen. Da die Gebäudesubstanz nicht erhalten werden kann, ist nun der Abbruch und Neubau vorgesehen. Im Zuge der Freilegung wurden wesentlich größere Schadensbilder als ursprünglich vermutet erkannt. Der Verwaltung liegt hierzu eine „Stellungnahme zum Außenmauerwerk“ der Wittmann Strukturmechanik AG vom 15.12.2022 vor. Diese ist dieser Sitzungsvorlage angefügt.

Die in den genehmigten Plänen dargestellte Gestaltung des „Waldschlössl“ wurde ohne Abweichungen in die Tekturplanung übernommen. D. h., die historische Fassade wird wieder originalgetreu rekonstruiert.

Zudem liegt den Bauvorlagen ein Befreiungsantrag zur Festsetzung A) Ziff. 5.1 u. 5.2 zum Bauraum für Haus 6 bei. Die Baugrenze wird um 1,53 m überschritten und somit der Abstand zur Grundstücksgrenze erhöht.

Da durch die beantragte Abweichung, aus Sicht der Verwaltung, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann zu der entsprechenden Befreiung von den Festsetzungen A) Ziff. 5.1 und 5.2 (Bauraum für Haus 6) des Bebauungsplanes VEP01/HOLZHAUSEN das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden. Die Abweichung ist städtebaulich noch vertretbar und mit den öffentlichen Belangen vereinbar. Auch eine Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen ist nicht erkennbar.

Die weiteren Anpassungen sind aus Sicht der Verwaltung für die bauplanungsrechtliche Bewertung nicht relevant. Auf die Erläuterungen hierzu in der E-Mail des Architekten vom 17.03.2023 wird verwiesen.

Die Verwaltung verweist auf das Ergebnis der Beratung in der Sitzung vom 25.06.2019. Im Anschluss an die Vorstellung der Vorhabenplanung wurde das dort angekündigte Abrücken von der Holzbauweise deutlich kritisiert. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Holzbauweise im Planungswettbewerb ein wesentliches Kriterium war. Zudem wurde bei der Präsentation seinerzeit auch ausdrücklich auf die kürzere Bauzeit durch die Verwendung von Holzbaufertigteilen hingewiesen.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat kritisiert die Überlegungen des Vorhabenträgers, nun doch auf eine Massivkonstruktion (Ziegelmauerwerk) in den Obergeschossen der Häuser 1, 2 und 3 zu setzen, sehr deutlich. Von einem Vertrauensbruch ist hier die Rede. Mehrfach wird an den Vorhabenträger appelliert, sich an seine Versprechungen zu halten.

Herr Gerhard Schaller als Vertreter des Vorhabenträgers erhält Gelegenheit, die Anpassungen an der Planung dem Gemeinderat zu erläutern. In seinen Ausführungen geht er hauptsächlich auf die statischen Notwendigkeiten und auf spätere Probleme im Betrieb nach etwaigen Wasser- oder Brandschäden ein.

Der Gemeinderat verweist darauf, dass es sich hier für den Vorhabenträger, der seit vielen Jahrzehnten viele solche Einrichtungen betreibt, um keine neuen Erkenntnisse handeln dürfte.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung (Tektur), nach den Plänen in der Fassung vom 10.02.2023 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen A) Ziff. 5.1 u. 5.2 zum Bauraum für das Haus 6 des Bebauungsplans VEP01/HOLZHAUSEN (Seniorenwohnstift Ambach) wird das gemeindliche Einvernehmen, im beantragten Umfang, ebenfalls erteilt.
  3. Der Gemeinderat legt besonderen Wert auf eine ökologische Bauweise unter Verwendung regionaler Materialien (insbesondere Holz).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6

Datenstand vom 19.04.2023 14:15 Uhr