Antrag auf Baugenehmigung; Errichtung einer Schüttgut-Lagerhalle für Streusalz in Münsing, Degerndorfer Straße 38 (Fl.Nr. 312/1)


Daten angezeigt aus Sitzung:  53. Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 53. Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 30.08.2022 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Betriebserweiterung des landwirtschaftlichen Lagerhauses Johann Graf GmbH, zur Errichtung einer Lagerhalle für Streusalz, erteilt. Der Vorbescheid wurde am 06.12.2022 durch das Kreisbauamt erteilt. Die bauplanungsrechtliche Bewertung des oben beschriebenen Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt worden. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgte nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB (angemessene Erweiterung eines gewerblichen Betriebes).

Die dem nun vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zugrundeliegenden Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass die Schüttgut-Lagerhalle für Streusalz (12 m x 16 m / Wandhöhe 6,50 m / Dachneigung 24°) geringfügig verändert wurde. Das Volumen der Lagerhalle beträgt ca. 615 m³ bzw. 800 t Streusalz. Es sind keine zusätzlichen Stellplätze erforderlich, da durch die Errichtung der Lagerhalle, die Verkaufsfläche mit Besucherverkehr nicht erhöht wird. Das Streusalz wird ausschließlich durch das Lagerhaus ausgefahren.

Auf die Ausführungen im Erläuterungsschreiben vom 07.03.2023 wird verwiesen.

Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert.

An der Verpflichtungserklärung zum Rückbau der baulichen Anlagen bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung wird festgehalten. Weitere Erweiterungen des Betriebes scheiden aufgrund Platzmangels aus.

Diskussionsverlauf

Der Gemeinderat stimmt auf Anregung von GR Berger über die Punkte des Beschlussvorschlags einzeln ab.

Beschluss 1

Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen, in der Fassung vom 08.03.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Nach Realisierung dieses Erweiterungsbaus wird die bauliche Entwicklung des Betriebes als abgeschlossen betrachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Beschluss 3

Der Gemeinderat fordert, dass im Baugenehmigungsbescheid eine Rückbauverpflichtung bei dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.04.2023 14:15 Uhr