Antrag auf Vorbescheid; Errichtung von zwei Doppelhaushälften mit je einer Garage in Wimpasing, Am Wallgraben 30 (Fl.Nr. 3021/13)


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 16

Sachvortrag

Das Vorhaben befindet sich im planungsrechtlichen Innenbereich am Ortsrand von Wimpasing und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als WR und private Grünfläche dargestellt. Das Bestandsgebäude schließt den planungsrechtlichen Innenbereich nach Osten und Süden ab. Das Baugrundstück ist somit zu großen Teilen dem planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen. Der relevante Bebauungszusammenhang endet an den Außenwänden des Bestandsgebäudes.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung von zwei Doppelhaushälften (13,40 m x 8,5 m / max. Wandhöhe 8,10 m / Dachneigung 32°) mit je einer Garage. Das Gebäude soll im nordwestlichen Grundstücksteil situiert werden.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung gerade noch in die Umgebungsbebauung ein. Vergleichbare Werte sind in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhanden. Auch im Hinblick auf die weiteren Merkmale des § 34 BauGB (Art der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und die Bauweise) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die geplante Baumaßnahme hält sich nach den vorliegenden Unterlagen gerade noch innerhalb des Rahmens, der sich aus der umliegenden Bebauung herleiten lässt.

Die gesicherte Erschließung im Hinblick auf das Niederschlags- und Schmutzwasser ist derzeit noch nicht nachgewiesen. Es fehlt der Sickertest und die Dienstbarkeit (Leitungsrecht) für den Anschluss an den Schmutzwasserkanal. Im weiteren Genehmigungsverfahren sind ggf. weitere Unterlagen, wie z. B. Grunddienstbarkeiten vorzulegen. Die wegemäßige Erschließung ist durch ein dinglich gesichertes Geh- und Fahrrecht gesichert.

In einem späteren Baugenehmigungsverfahren ist ein Stellplatznachweis vorzulegen. Auf die gemeindliche Stellplatzsatzung wird verwiesen. Offene Stellplätze und die Zuwegung sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Beschluss

Zum Antrag auf Vorbescheid, nach den Plänen in der Fassung vom 25.01.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die gesicherte Erschließung nachgewiesen werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2023 10:49 Uhr