Antrag auf Baugenehmigung; Einbau Biomasseheizanlage mit Hackgutlager in bestehendes Nebengebäude in St. Heinrich, Seeshaupter Straße 57 (Fl.Nr. 1724)


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö beschließend 17

Sachvortrag

Das Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB, der nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich von einer Bebauung frei zu halten ist. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 

An das Ergebnis der Beratung und Beschlussfassung zu einem Antrag auf Vorbescheid wird erinnert. Das Vorhaben wurde in der Gemeinderatssitzung am 29.03.2022 behandelt. Hier wurde das gemeindliche Einvernehmen zu einzelnen Planungsoptionen erteilt. Da laut Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine forstwirtschaftliche Privilegierung vorliegt, beschränkte sich der Vorbescheid am 30.08.2023 des Kreisbauamtes, auf die Umnutzung bestehender Gebäude, oder Gebäudeteile. Die bauplanungsrechtliche Bewertung des oben beschriebenen Bauvorhabens ist damit rechtsverbindlich geklärt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgte nach § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben).

Die dem nun vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zugrundeliegenden Bauvorlagen ist zu entnehmen, dass die Biomasseheizung mit Hackgutlager in das bestehende Nebengebäude (8 m x 6 m / Wandhöhe 3,13 m) integriert wird. 

Als Legalitätsnachweis wurden den Antragsunterlagen 2 Fotos aus den Jahren 1970 und 1993 beigelegt. Dieser Legalitätsnachweis zum bestehenden Gebäude ist von der Unteren Bauaufsichtsbehörde zu prüfen. 

Die Erschließung des Baugrundstücks ist weiterhin gesichert. Stellplätze müssen im Hinblick auf das Bauvorhaben nicht nachgewiesen werden.

Beschluss

Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen, in der Fassung vom 21.03.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2023 10:49 Uhr