Vorstellung eines Standortes für die vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten in Münsing


Daten angezeigt aus Sitzung:  54. Sitzung des Gemeinderates, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 54. Sitzung des Gemeinderates 18.04.2023 ö informativ 19

Sachvortrag

Mit E-Mail vom 13.03.2023 meldete der Bürgermeister zwei mögliche Flächen für die Aufstellung von mobilen Unterkünften zur Prüfung durch das Landratsamt. Grund war die mehrfach kommunizierte Lage im Hinblick auf zu erwartende Zuweisungen an alle Gemeinden. Weiter gehört die Gemeinde Münsing zu den sogenannten „Untererfüllern“ bei der Quote im Landkreis mit einem unterschrittenen Soll von etwa 50 Personen.

Am gleichen Tag informierte der Bürgermeister den Gemeinderat von der Absicht, diese Flächen dem Landratsamt zu melden, unter Beifügung eines Luftbildes.

Ziel ist es, eine Belegung der einzigen Schulturnhalle und des intensiv genutzten Gemeindesaales zu vermeiden. Bedenken von Seiten des Gemeinderates wurden bis dato nicht geäußert.

1. Hartplatz an der Sportanlage am Hartlweg

Der Platz umfasst 1.232 m² (28 m x 44 m). Anschlussmöglichkeit für die Wasserversorgung ist gegeben. 

Bei der Abwasserbeseitigung befindet sich die letzte Leitung an der Hausmeisterwohnung. Da das Abwasser jedoch nach Süden und dann nach Westen abgeleitet wird und sich der Hartplatz auf Kellerniveau der Hausmeisterwohnung befindet, muss das Abwasser in jedem Fall gehoben bzw. per Druckleitung befördert werden. Dies prüft aber der Verband im Detail, sofern es zu einem Verfahren kommt.

Allgemeines zum Standort: Die fußläufige Erreichbarkeit in die Ortsmitte ist sehr günstig (5 - 10 Minuten). Dort sind Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schule und Apotheke. Das spricht für den Standort.

Ungünstig ist die unmittelbare Nähe zu Wohnbereichen, stark frequentierter Gaststätte und Vereinszentrum mit einer großen und im Sommer ausgereizten Parkplatzanlage. Durch eine Einfriedung/optische Abgrenzung der Anlage könnte eine Trennung von den sonstigen Nutzungen erfolgen.

2. Fläche des Freistaates östlich des Vereinszentrums 

Aus der Mitte des GR wurde zusätzlich eine Fläche benannt, die die Gemeinde zum Zwecke der Schaffung von Parkplätzen gegen die P-Platznot am Hartlweg vom Freistaat angepachtet hat. Sie ist momentan unbefestigt und landwirtschaftlich genutzt. Sie war früher für eine Umfahrung vorgesehen, die aber zwischenzeitlich obsolet geworden ist.

Das Landratsamt hat zur Visualisierung eine Leichtbauhalle für ca. 60 Personen auf dem Grundstück Hartplatz exemplarisch eingezeichnet. Diese Lösung wäre recht schnell (5 - 6 Wochen) realisiert und hätte eine Standzeit von ca. 1 - 2 Jahren.

Leichtbauhallen entsprechen gewerblichen Hallen oder Messehallen und sind aufgeteilt in eine Halle mit Abteilungen (Räume nach oben offen), einen eigenen Bereich für Aufenthalt, Catering und einen meist außerhalb der Halle liegenden Bereich für sanitäre Anlagen (z. B. Container).

Bei einer reinen Containeranlage (wie in Berg) besteht bis zur Fertigstellung eine Zeitspanne von 6 - 9 Monaten und es wäre aus wirtschaftlichen Gründen eine Mindeststandzeit von 5 bis 10 Jahren erforderlich.

Die Verwaltung tendiert eindeutig zu einer Leichtbauhalle, zur schnelleren Entlastung der Situation im Landkreis, die nur eine relativ kurze Standzeit im Vergleich zu einer Containeranlage aufweist.

Das Landratsamt prüft nun die Vorschläge auf Grund der Stellungnahme des Kreisbauamtes (befristete Baugenehmigung) und leitet weitere Schritte ein (Genehmigungsverfahren).

Zu beiden Optionen liegt eine Stellungnahme des Kreisbauamtes vor. Dem Gemeinderat werden Unterlagen über Leichtbauhallen und eine Visualisierung einer Halle (Draufsicht, Luftbild) zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinde wäre nicht Bauherr dieser Anlage, sondern der Landkreis, unterstützt und finanziert durch den Freistaat Bayern.

3. Weitere Fläche im Gewerbegebiet Am Schlichtfeld 

Am 13.04.2023 ist dem Bürgermeister per Mail noch ein weiterer Standort durch das Landratsamt übermittelt worden. Es handelt sich hierbei um eine Fläche von 1.600 qm auf dem Flurstück Nr. 2064/2 – Am Schlichtfeld 10. Eine erste Einschätzung des Kreisbauamtes hat ergeben, dass eine Flüchtlingsunterkunft im Rahmen der Befreiung nach § 246 Abs. 10 BauGB möglich ist. Weitere Planungen und Verhandlungen sind bisher noch nicht erfolgt.

Hierzu wäre aber ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen herzustellen. Vom Eigentümer der Fläche hat das Landratsamt die Zustimmung erhalten, dieses gemeindliche Einvernehmen anzufragen. Es wurde daher gebeten, im Rahmen der gemeindlichen Beratungen über die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in der Gemeinde Münsing, das o. g. Grundstück mit einzubeziehen und zeitnah Rückmeldung zu geben.

Diskussionsverlauf

Die Priorisierung, um die der Gemeinderat das Landratsamt bittet, erfolgt aus der Sorge heraus, dass eine Fläche zu nah an der extrem frequentierten Pizzeria, der Sportstätten und Vereinsräume Spannungen schaffen könnte. Dies hat nach Auffassung des Gemeinderats Akzeptanzprobleme zur Folge. Die beiden anderen Standorte befinden sich auch am Hauptort Münsing, so dass eine fußläufige Erreichbarkeit von Apotheke, Schule, Rathaus, Nahversorgung und Arztpraxen gegeben ist.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat erteilt zu allen Optionen das grundsätzliche Einvernehmen. Die nähere Überprüfung über die Aussicht auf Realisierung obliegt nun dem Landratsamt.
  2. Der Gemeinderat bittet das Landratsamt um folgende Priorisierung:
  1. Privatgrundstück Am Schlichtfeld 10 im Falle einer Einigung mit dem Eigentümer
  2. Grundstück des Freistaats Bayern am Hartlweg (Fl.Nr. 1607/4)
  3. Hartplatz am Hartlweg
  1. Bei Konkretisierung einer dieser Varianten erfolgt ggf. eine weitere Beschlussfassung und Information durch das Landratsamt im Bauantragsverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2023 10:49 Uhr