Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  114. Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 114. Sitzung des Gemeinderates 22.10.2019 ö beschließend 3

Sachvortrag

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 fand gem. Art. 103 GO am 08. und 09.10.2019 durch den Rechnungsprüfungsausschuss im Rathaus statt. Der Prüfungsbericht der Jahresrechnung 2018 konnte im Rathaus eingesehen werden, worauf in der Sitzungsladung hingewiesen wurde. GRin Reitenhardt gibt dazu eine kurze Stellungnahme über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung. Diese ist Anlage zu dieser Niederschrift. Wegen des enormen Umfangs konnte sich die Prüfung nur auf stichprobenartige Überprüfungen beziehen. Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Gemeinderat die Jahresrechnung festzustellen und die Entastung zu beschließen.

Beschluss 1

Das Ergebnis der örtlichen Prüfung (Art. 103 GO) durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde zur Kenntnis gegeben. Die in § 77 Abs. 2 KommHV-Kameralistik genannten Unterlagen lagen vor und wurden in die Feststellung einbezogen.

Sodann wird die Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO und § 79 Abs. 3 KommHV-Kameralistik festgestellt, sie schließt wie folgt ab:








Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis

EINNAHMEN
EUR
EUR
EUR

Soll-Einnahmen
1)
10.965.247
 
4.216.706
 
15.181.953

+ Neue Haushaltseinnahmereste
 
0

0

0

./. Abgang alter Haushaltseinnahmereste
 
0
 
0
 
0

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste
 
1.154
 
0
 
1.154

Summe bereinigte Soll-Einnahmen
 
10.964.093
 
4.216.706
 
15.180.799

AUSGABEN
 




Soll-Ausgaben
 
10.964.088
 2)
4.216.706
 2)
15.180.794

+ Neue Haushaltsausgabereste
 
0

0

0

./. Abgang alter Haushaltsausgabereste
 
0
 
0
 
0

./. Abgang alter Kassenausgabereste
 
-5
 
0
 
-5

Summe bereinigte Soll Ausgaben
 
10.964.093
 
4.216.706
 
15.190.799

Etwaiger Unterschied bereinigte Soll-Einnahmen
./. bereinigte Soll-Ausgaben (Fehlbetrag)
 
0
 
0
 
0

1) darin enthalten: Zuführungen zum Vermögenshaushalt:

3.070.458 €


2) darin enthalten: Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV: 
2.614.113 €


Entnahme aus der allgem. Rücklage:



252.787 €



Erinnerungen gegen die Kassenführung sind nicht veranlasst.
(1. Bürgermeister Grasl gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Satz 3 GO. Unstimmigkeiten waren nicht festzustellen.
  1. Bürgermeister Grasl gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht beteiligt.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Alle über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben (gem. Art. 66 Abs. 1 GO) waren unabweisbar und die Deckung gewährleistet. In der Regel waren sie nur geringfügig bzw. sind vom Gemeinderat genehmigt gewesen oder werden hiermit nachträglich genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2019 10:01 Uhr