Der Arbeitskreis Trinkwasser empfiehlt dem Gemeinderat, folgende Wasserleitungsbaumaßnahmen im Jahr 2020 durchzuführen:
- St. Heinrich Mitte – Neubau einer Hauptleitung
- Erneuerung der Wasserleitung in der TÖL 1 (in Ammerland)
- Erneuerung der Wasserleitung im Hauserweg / Ecke Degerndorfer Straße
- Hochbehälter Weidenkam – Sanierung der Wasserkammern des neueren Behälters
Die Kosten für diese vier Maßnahmen belaufen sich laut Kostenschätzung auf folgende Nettobeträge:
- 75.000 €
- 171.000 €
- 15.000 €
- 130.000 €
Das Ingenieurbüro Dr. Blasy – Dr. Øverland hat der Verwaltung zwei Angebote über die Ingenieurleistungen vorgelegt. Die Maßnahmen 1-3 sind im Honorarangebot vom 07.11.2019 enthalten, die Maßnahme 4 im Honorarangebot vom 12.11.2019. Es wurden zwei Honorarangebote vorgelegt, da die Maßnahmen in unterschiedliche Honorarzonen einzustufen sind und die Maßnahmen 1-3 zudem gemeinsam ausgeschrieben werden sollen.
Honorar Maßnahmen 1-3 (Wasserleitungsbau):
Beauftragt werden soll bei der Maßnahme 1 das volle Leistungsbild nach § 43 HOAI, Honorarzone II, Mindestsatz. Bei den Maßnahmen 2 und 3 werden für die Genehmigungsplanung 3% statt 5% angesetzt. Für die Leistungsphasen 5-9 werden die drei Maßnahmen zu einem Objekt zusammengefasst (gemeinsame Ausschreibung). Die Nebenkosten belaufen sich auf 6 %. Sofern besondere Leistungen erforderlich werden, werden diese nach den bereits bekannten Stundensätzen vergütet.
Es ergeben sich folgende Nettohonorare:
Wasserleitung St. Heinrich Mitte – LP 1-4 = 5.297,58 €
Wasserleitungen TÖL 1 und Hauserweg – LP 1-4 = 9.235,90 €
Maßnahmen 1-3 – LP 5-9 = 20.792,73 €
Gesamthonorar Maßnahme 1-3 35.326,21 €
Honorar Maßnahme 4 (Hochbehälter):
Durch die Vorkenntnisse des Büros werden in den Leistungsphasen 1 und 2 nicht alle Leistungen abgefragt. Daher können die Leistungsphasen 1 und 2 pauschal mit netto 2.500,00 € angeboten werden. Für die Leistungsphasen 3 sowie 5-9 wird das volle Leistungsbild nach § 43 HOAI, Honorarzone III, Mindestsatz beauftragt. Hinzu kommt ein Umbauzuschlag von 30 %. Die örtliche Bauüberwachung wird pauschal mit netto 5.500,00 € angesetzt, die Nebenkosten mit 6 %. Sollten besondere Leistungen erforderlich sein, werden diese nach den bereits bekannten Stundensätzen vergütet.
Das Gesamthonorar für die Maßnahme 4 beträgt netto 25.588,63 €.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat, den Vorschlägen des AK-Trinkwasser zu folgen und die Ingenieurleistungen zu beauftragen.