Antrag auf Baugenehmigung; Abbruch eines Klinikgebäudes und Neuerrichtung eines Seniorenwohnstiftes in Massiv- und Holzbauweise mit 78 Appartements, Schwimmbad, Veranstaltungssaal und Tiefgarage. Sanierung und Umbau eines bestehenden Gebäudes ("Schlössl") zu Restaurant- und Verwaltungsgebäude in Ambach, Simetsbergweg 9-11, Pilotyweg 10 (Fl.Nr. 1457/8 und 1457/6)


Daten angezeigt aus Sitzung:  41. Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 41. Sitzung des Gemeinderates 12.07.2022 ö beschließend 8

Sachvortrag

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des inzwischen rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. VEP01/HOLZHAUSEN (Seniorenwohnstift Ambach). Der Bebauungsplan setzt ein Sondergebiet Seniorenwohnen fest.

Das Planungskonzept ist dem Gemeinderat bekannt.

Nach Beseitigung der alten Klinikgebäude ist die Errichtung eines Seniorenwohnstifts mit insgesamt 78 Wohnungen geplant. Zudem sollen ein Schwimmbad, ein Veranstaltungssaal und eine Tiefgarage entstehen. Ein Teil der Bestandsbebauung, die als „Schlössl“ bezeichnet wird, soll saniert und zu einem Restaurant- und Verwaltungsgebäude umgebaut werden. Unter dem Restaurant befindet sich zukünftig die Tagespflege.

Die Grundfläche nach § 19 Abs. 2 und Abs. 4 BauNVO beträgt 4.681 m².

Beim Veranstaltungssaal handelt es sich um keine Versammlungsstätte nach VStättV. Der Saal ist für 180 Besucher ausgelegt.

Ausnahmen bzw. Befreiungen nach § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht beantragt.

Den Bauvorlagen liegt ein Baumbestandsplan sowie Freiflächengestaltungspläne bei.

Die gesicherte Erschließung ist nachgewiesen.

Die erforderlichen 83 Stellplätze sind nachgewiesen. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Die Barrierefreiheit gem. Art. 48 Abs. 1 BayBO wird eingehalten. 75 Wohnungen sind barrierefrei erreichbar.

Diskussionsverlauf

GR Prof. Dr. Richter-Turtur kritisiert, dass ihm die Einsicht in die Bauvorlagen verwehrt wurde. Der Bürgermeister verweist auf § 3 Abs. 5 Satz 2 der GeschO, wonach sich das Recht zur Einsicht auf die entscheidungserheblichen Unterlagen beschränkt. Die Baubeschreibung ist aus Sicht der Verwaltung nicht entscheidungserheblich. Dass die Baubeschreibung noch in keinem Fall den Gemeinderatsmitgliedern zur Einsicht vorgelegt wurde, bekräftigt diese Rechtsauslegung. Auf die konkrete Anfrage von GR Prof. Dr. Richter-Turtur zur überbauten Grundfläche wurde im Sachvortrag ausführlich eingegangen.

GR Prof. Dr. Richter-Turtur weist darauf hin, dass die in den Bauvorlagen angegebene Grundfläche mit 4.681 m² seiner Ansicht nach nicht korrekt ist. Vielmehr beträgt die überbaute Grundfläche über 6.400 m².

Dem Antrag zur Geschäftsordnung von GR Holzheu, auf sofortige Abstimmung, wird mit 13 : 2 Stimmen zugestimmt.

Beschluss

  1. Zum Antrag auf Baugenehmigung, nach den Plänen in der Fassung vom 13.05.2022 wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  2. Die offenen Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Form herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.07.2022 18:54 Uhr