Aufstellung eines Bebauungsplanes "Kronwinkl" auf den Flur-Nummern 972/2, 972/3, 972/6 und 973/11 der Gemarkung Baumgarten
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 28.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Zubringerstraße mit einer Breite von 4m bis zum Anwesen Birkner, Fl.-Nr. 973/2, Gemarkung Baumgarten (Fahrrecht bis zu seinem Grundstück) ist wie vorhanden zu belassen. Die ab der Einfahrt letzten noch vorhandenen ca. 30 m sind als Geh - und Radweg mit einer Breite von 2,50m auszubauen. Die Haupterschließung bzw. Zu- und Abfahrt des PKW-Verkehrs soll über die Baumgartner Straße erfolgen. Die Parkplatzanlage entfällt, eine Wendemöglichkeit soll erstellt werden. Für eine möglicherweise später zu errichtende öffentliche Einrichtung stellt dies vorsorglich bereits die verkehrssicherste Lösung dar. Die Errichtung einer Spielstraße wäre dann sinnvoll, wenn weitere aufwändigere bauliche Maßnahmen (z.B. Poller) errichtet werden und zu dem der Verkehrsfluss minimiert werden soll. Dies steht jedoch in Konflikt mit einer neu zu errichtenden öffentlichen Einrichtung und ist daher deplatziert.
Beschlussempfehlung
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Kronwinkl“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die Auslegung/Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs 1 BauGB nach durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Pichlmaier erläutert die derzeitige Planung. Auf Nachfrage von Marktrat Mayer bestätigt er, dass eine Weiterführung des Gehwegs entlang der Gemeinbedarfsfläche möglich wäre.
Marktrat Unger betrachtet es als Fehler, das Baugebiet nicht von zwei Seiten zu erschließen und äußert deutliche Bedenken gegen die aktuelle Planung.
Marktrat Schranner hingegen sieht bei einer zweiseitigen Erschließung die Gefahr des Missbrauchs der Straße „Nandlstädter Höhe“ (Anmerkung: tatsächlich Stichstraße zur Moosburger Straße) als Durchgangsstraße.
Marktrat Nocker bittet, am Ende des Fahrwegs in der Straße „Nandlstädter Höhe“ (Anmerkung: tatsächlich Stichstraße zur Moosburger Straße) versetzbare Poller für evtl. Notfälle und Rettungseinsätze vorzusehen (z. B. für Feuerwehr, Rettungsfahrzeuge etc.).
Beschluss
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes „Kronwinkl“ wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt die Auslegung/Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung nach § 4 Abs 1 BauGB nach durchzuführen.
Hinweis:
Markträtin Rauscher war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.05.2022 15:35 Uhr