Stellungnahme von Eva Reif, Niederschrift vom 23.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.1.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:

Da im neuen Baugebiet die Errichtung einer Kindertagesstätte erfolgen soll, sind meiner Meinung nach hohe Sicherheitsstandards bei den Zubringerstraßen erforderlich. Ein durchgängiger Gehweg zum Schutz der Fußgänger ist in dem Plan aber nicht ersichtlich, meiner Meinung nach aber unbedingt erforderlich um die Sicherheit der Kinder beim Bringen und Abholen zu gewährleisten. Da die Zufahrtsstraße zu den Grundstücken, Moosburger Straße 62, 62 a, 64 und 66, nur 4 m breit ist, kann hier kein Gehweg gebaut werden. Vom Kindergarten kommend benutzen die Eltern den Fuß- und Radweg und stehen dann auf der Fahrbahn. Dort kommen ihnen Autos der Anwohner, Post- und Lieferautos aus der Moosburger Straße entgegen. Da keine Wendemöglichkeit besteht, fahren viele Autos rückwärts aus der Moosburger Straße heraus. Am Ende muss die Moosburger Straße überquert werden, weil sich der Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite (Waldseite) befindet. Es bedürfte eines Zebrastreifens und eines Tempolimits von 30 km/h. Die Sicherheit der Fußgänger ist in keiner Weise gewährleistet. Ich fordere, die Planung so anzupassen, dass am östlichen Ende der Moosburger Straße ein Wendehammer errichtet wird und die Erschließung des neuen Baugebietes allein über die Baumgartener Straße stattfinden soll.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Der geforderte Zebrastreifen auf der Moosburger Straße befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs. Tempolimits können im Baubauungsplan nicht festgesetzt werden. Die Flurnummer 943/3 (Anliegerstraße) und ein Teilbereich der Flurnummer 972/2 (Fuß- und Radweg) wird aus der Planung herausgenommen. Die Verkehrserschließung der Planungsflächen erfolgt damit, wie gefordert, ausschließlich von der Baumgartner Straße aus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dementsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr