Stellungnahme von Karl Reif, Schreiben vom 27.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.1.1.3

Sachverhalt

Stellungnahme:
Der Fuß- und Radweg ermöglicht es, von der Siedlung an der Moosburger Straße den geplanten neuen Kindergarten gut zu erreichen. Diese Möglichkeit enthält allerdings ein nicht geringes Gefahrenpotenzial. Von der Siedlung aus muss mit dem Kind die Moosburger Straße überquert werden. Dafür ist ein Zebrastreifen unbedingt notwendig, dass die Kinder sicher über die Straße kommen. Der Zebrastreifen allein wird aber das Tempo der Autos, die dort oft zu schnell fahren, nicht verringern. Meines Erachtens muss deshalb in einem weiteren Bereich des Zebrastreifens eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen oder zumindest auf die Gefährdungssituation deutlich aufmerksam gemacht werden. Wenn nun die Moosburger Straße überquert ist, gehen die Kinder auf einer gerade mal 4 Meter breiten Straße ohne Gehweg, an der 4 Anlieger diese Straße benutzen. Aber nicht nur Anwohner, auch die Post und andere Lieferdienste und manchmal auch Traktoren mit landwirtschaftlichen Geräten zur Bestellung der angrenzenden Felder nutzen diese schmale Straße, auf der dann Eltern mit ihren Kindern unterwegs sein werden. Da in dieser Straße keine Wendemöglichkeit besteht, müssen viele Fahrzeuge wieder rückwärts auf die Moosburger Straße hinausfahren. Auch eine Gefährdungssituation! Auf dem Rückweg vom Kindergarten nach Hause muss die Moosburger Straße erneut überquert werden. Da die Moosburger Straße aber in diesem Bereich auf der östlichen Seite keinen Bürgersteig/Gehweg aufweist, ist die Einsichtnahme in die aktuelle Verkehrslage auf der Moosburger Straße zumindest für Kinder schwer einschätzbar. Eine weitere Gefahrensituation. Ich fordere, die Planung so anzupassen, dass das östliche Ende der Moosburger Straße etwa mit dem östlichen Ende des Grundstücks der Familie Birkner zusammenfällt und die Erschließung des neuen Baugebietes allein über die Baumgartnerstraße erfolgt.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
 
Der geforderte Zebrastreifen auf der Moosburger Straße befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Die Flurnummer 943/3 (Anliegerstraße) und ein Teilbereich der Flurnummer 972/2 (Fuß- und Radweg) wird aus der Planung herausgenommen. Die Verkehrserschließung der Planungsflächen erfolgt damit, wie gefordert, ausschließlich von der Baumgartner Straße aus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dementsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr