Stellungnahme von Maria Schneidereit, Schreiben vom 27.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.1.1.4

Sachverhalt

Stellungnahme:

Ich (…) lege einen Einwand gegen die Planung speziell eines Fuß- und Radwegs bzw. einer Durchgangsstraße der Anwohnerstraße 62, 62 a, 64, 66 ein, mit folgender Begründung:

Da im neuen Baugebiet die Errichtung einer Kindertagesstätte erfolgen soll, sind meiner Meinung nach hohe Sicherheitsstandards bei den Zubringerstraßen erforderlich. Der Bau eines durchgängigen Gehwegs zum Schutz der Fußgänger ist in der reinen Anwohnerstraße mit nur 4 m Breite nicht möglich. Ich verweise auf den schon bestehenden Fußweg auf der gegenüberliegenden Seite (Waldseite), der an der Ecke zur Baumgartener Straße mit Hilfe von Schülerlotsen oder einer Fußgängerampel überquert werden könnte. Somit befanden sich schon alle Fußgänger auf dem vorhandenen Gehweg in Richtung neues Baugebiet. 

In unserer kleinen bzw. schmalen Anwohnerstraße bewegen sich nur die dort wohnenden Personen. Sollte es aber zum Ausbau dieser als weiterführender Fuß- und Radweg kommen, müsste mit einem sehr hohen Aufkommen von Personen und vor allem Kindern und Kleinstkindern kommen. Diese sind oft mit fahrbaren Untersätzen wie Laufradfahrer, Roller, Fahrräder, Skateboards u.a. unterwegs und hoch gefährlich für ausparkende Anwohner. 
Aus diesen Gründen bin ich gegen einen Ausbau als weiterführender Fuß- und Radweg und bitte schon aus Kostengründen, den schon vorhandenen Fußweg zum neuen Baugebiet zu benutzen. Der Gesundheit hat es noch keinem geschadet ein paar Meter Um in Kauf zu nehmen und ich denke alle verstehen, dass die Sicherheit für Alle Vorrang hat.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Flurnummer 943/3 (Anliegerstraße) und ein Teilbereich der Flurnummer 972/2 (Fuß- und Radweg) wird aus der Planung herausgenommen. Die Verkehrserschließung der Planungsflächen erfolgt damit ausschließlich von der Baumgartner Straße aus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dementsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr