Stellungnahme von Helga Hanrieder, Schreiben vom 30.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.1.1.5

Sachverhalt

Stellungnahme:

Nur durch Zufall habe ich von der Aufstellung des Bauplanes „Kronwinkl" und der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Nandlstadt erfahren. Es wäre angemessen gewesen, mich davon persönlich in Kenntnis zu setzen, da es an mein Grundstück Flur Nr. 972/5 angrenzt und ich davon betroffen bin. Im notariellen Vertrag vom 06. Juni 1995, bei der Überlassung des Grundstückes meiner Eltern an mich, wurde ein individuelles Fahrtrecht eingeräumt mit der Erlaubnis, mit Fahrzeugen jeglicher Art zu fahren. Das ist ein individuell eingeräumtes Fahrtrecht für mich und die damals angrenzenden Bauern, Familie Rauscher und Familie Schauer.

Der Planung eines öffentlichen Fuß- und Radweges auf die Breite von 4 m angrenzend an die nördliche Grenze meines Grundstückes widerspreche ich, da dies mein Grundstück erheblich beeinträchtigen würde. Es handelt sich bei dem Teilstück um ein mir individuell eingeräumtes Wegerecht und nicht um ein allgemeines Fahrtrecht. Siehe Abschnitt 7- des notariellen Vertrages vom 06.06.1995. Des Weiteren war ich sehr betroffen, wie unfreundlich am 20.06.2022 in meiner Heimatgemeinde mit mir umgegangen wurde.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Die Flurnummer 943/3 (Anliegerstraße) und ein Teilbereich der Flurnummer 972/2 (Fuß- und Radweg) wird aus der Planung herausgenommen. Die Verkehrserschließung der Planungsflächen erfolgt damit ausschließlich von der Baumgartner Straße aus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dementsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr