Stellungnahme von Cintia und Thomas Hoffmann, Schreiben vom 28.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.1.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:

1. Die im Plan ausgelegte Bebauungshöhe und Geschosszahl der geplanten Privathäuser. Im gesamten Häuserbestand der angrenzenden Grundstücke ist eine maximale Geschosszahl von 1,5 (EG + DG) vorhanden. Es wurden auch keine 2 Vollgeschosse genehmigt. Daher widersprechen wir den im Plan erlaubten 2 Vollgeschossen (EG+1+DG)! Dies würde das allgemeine Bild verschandeln.
2. Der geplante Fuß- und Radweg, der an die Moosburger Str. Richtung neues Baugebiet angeschlossen werden soll, erhöht die Gefahrensituation vor den Grundstücken 62, 62a und 64 erheblich. Der Weg ist nicht breit genug für Auto und Radfahrer oder Fußgänger mit Kinderwagen. Des Weiteren wurde ein Fuß und Radweg eine weitere Flächenversiegelung bedeuten, die nicht dem heutigen Standard für Umweltschutzdenken entsprechen wurde. Eine weitere asphaltierte Flache zerstört Lebensraum für Insekten sowie Bodenlebewesen und verhindert das versickern von Regenwasser, das sich hinsichtlich der immer extremeren Wetterlagen und damit zusammenhängenden Unwetter zu einer Bedrohung für die ganze Moosburger Straße werden könnte. Zumindest aber für die angrenzenden Grundstücke.
3. Ein Fuß und Radweg wurde ein hohes Gefahrenpotenzial für alle die ihn nutzen bedeuten, da Fußgänger sowie Radfahrer die Moosburger Str. bei der Hausnummer 62 kreuzen müssten um auf den Bestandsfußweg zu kommen. Die Sicht ist zum Überqueren extrem eingeschränkt. Da die Moosburger Str. mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht Fußgänger und kindgerecht geregelt ist. Auch dies entspricht nicht dem heutigen Standard im Straßenmanagement, siehe Baden-Württemberg oder andere auch Bayerische Gemeinden. Ein allgemeines Tempolimit auf Tempo 30 (Wohngebiet) in der Moosburger Str. wurde die Gefahr um ein hohes Maß reduzieren, oder aber eine allgemeine Rechts-vor-Links Regelung wie in Zolling oder Baumgarten
4. Kosten: An der Moosburger Str. sowie der Baumgartner Str. besteht schon ein Fußweg, der laut Planung an der Baumgartner Str. verlängert wird, so könnte ein Zebrastreifen oder eine Drückampel im Kreuzungsbereich der beiden Straßen für extrem geringen finanziellen Aufwand das neue Baugebiet an das Bestehende verbinden. Somit könnte komplett von einem neuen Fuß und Radweg abgesehen werden. Auch die Busanbindung des neuen Baugebietes erfolgt über die Haltestelle Sportplatz, somit ist auch hier der geplante Weg hinfällig und zwecklos. 

Wie wir Ihnen nun geschildert haben, ist der Bau eines Fuß und Radwegs nur mit einem hohen Finanziellen Aufwand und der Hinnahme von hohen Verkehrsgefahren verbunden.  Daher widersprechen wir zusätzlich zur erlaubten Bauhöhe auch dem Bau eines Rad- oder Fußweges.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zu 1: Im näheren Umfeld des Geltungsbereichs des Bebauungsplans existiert bereits ein dreigeschossiges Haus (Baumgartner Str. 60), daher wird das allgemeine Bild nicht beeinträchtigt. Im Zuge der notwendigen Verdichtung und bestehenden Wohnungsknappheit sind 3 Vollgeschosse angemessen und entsprechen der allgemeinen Entwicklung der Gemeinde (Grundsatz der Nachhaltigkeit und des Flächensparens). Es handelt sich bei der Planung um keine unzumutbare Beeinträchtigung für Cintia und Thomas Hoffmann, da ein angemessener Abstand (45 m) zu ihrem Grundstück vorhanden ist und somit weder die Aussicht verbaut noch ihr Grundstück von Schattenwurf betroffen wird. 
Die Anzahl zulässiger Vollgeschosse wird aus diesen Gründen beibehalten.

Zu 2 und 3: Die notwendige Flächenversiegelung wurde berechnet und ist in die Ausgleichsberechnung eingeflossen. Ein Entwässerungskonzept wird im Rahmen der Erschließungsplanung erstellt. 
Die Flurnummer 943/3 (Anliegerstraße) und ein Teilbereich der Flurnummer 972/2 (Fuß- und Radweg) wird aus der Planung herausgenommen. Die Verkehrserschließung der Planungsflächen erfolgt damit ausschließlich von der Baumgartner Straße aus. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird dementsprechend angepasst.

Zu 4: Der Fuß- und Radweg wird aus der Planung herausgenommen. Die Erschließung des Baugebiets erfolgt von der Baumgartner Straße aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr