Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding - Bereich Forsten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.1.2.7

Sachverhalt

Stellungnahme:

Von den vorgelegten Planungen ist kein Wald im Sinne der Waldgesetze unmittelbar betroffen. Allerdings grenzt im Süden Wald direkt an den Planbereich an. Die geplante Bebauung und Nutzung der Flächen darf die Erreich- und Bewirtschaftbarkeit dieser südlich an das Plangebiet angrenzenden Waldflächen nicht erheblich beeinträchtigen. Ferner muss die Bebauung und Nutzung so ausgestaltet werden, dass keine erheblichen nachteiligen Wechselwirkungen zwischen den Planungen und den Waldflächen entstehen (Gefahren durch Baumwurf, Immissionen etc.). An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die geplante Wohnbebauung dem südlich angrenzenden Waldstück in der Hauptwindrichtung nachgelagert ist und insofern im Hauptgefährdungsbereich für Baumwürfe/-abbrüche liegt. Standörtlich muss mittel- bis langfristig mit Baumhöhen von rd. 30 m gerechnet werden, was zugleich dem Gefährdungsbereich für Schäden durch Baumwürfe entspricht. Die in den Planunterlagen eingezeichneten Abstandsflächen zwischen Wald und Bebauung betragen hingegen nur rd.10 m. Die Waldabstände sind entsprechend zu überprüfen und im ausreichenden Maße im Planbereich zu realisieren. Die dauerhafte Zurücknahme oder Höhenbegrenzung der angrenzenden Waldbestockung zugunsten der Bebauung stellt hingegen einen Rodungstatbestand dar und wäre entweder im Rahmen der Planungen darzustellen und zu berücksichtigen oder gesondert zu beantragen und zu beurteilen.

Ausgleichskonzept
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen haben regelmäßig Auswirkungen auf land- und forstwirtschaftliche Nutzungen von Grundstücken und bedürfen zudem regelmäßig einer fachlichen Abstimmung. Entsprechend Maßnahmen sind daher bereits in der Bauleitplanung (hier Bebauungsplan) konkret zu benennen. Wir bitten diesbezüglich um Ergänzung der Planunterlagen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Windwurfgefährdeter Bereich
Das Planungsbüro wird beauftragt, in den planlichen Festsetzungen mit Signatur und Darstellung auf der Karte zu ergänzen: „Windwurfgefährdeter Bereich: Innerhalb der windwurfgefährdeten Bereiche sind Nutzungen zu Wohn-, Aufenthalts- und Arbeitszwecken nur in Gebäuden zulässig, die dauerhaft vor Windwurf geschützt sind (z.B. Stahlbetondecken). In den Dachgeschossen dürfen Wohn- und Aufenthaltsräume nur errichtet werden, wenn der Dachstuhl statisch gegen Windwurf gesichert ist. Zwischen den Grundstückseigentümern und dem jeweiligen Waldeigentümer ist eine privatrechtliche Haftungsausschlusserklärung mit Eintragung entsprechender Dienstbarkeit zu treffen.“

Ausgleichsmaßnahmen 
Das Planungsbüro wird beauftragt, folgende Angaben bzgl. der Ausgleichsflächen zu ergänzen: Der Ausgleich für die Gemeindefläche erfolgt über die Abbuchung aus dem Ökokonto des Markts Nandlstadt. Es werden 7.242 Wertpunkte abgebucht, sobald das Ökokonto in Wertpunkten vorliegt. Für Parzelle 1 und 2 wird der Ausgleichsbedarf von 1.609 Wertpunkten finanziell über das gemeindliche Ökokonto abgelöst. Für Parzelle 3 und 4 erfolgt der Ausgleich auf Flurnummer 842/0 Gemarkung Baumgarten. Wie mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, wird dort eine bestehende naturnahe Hecke durch Pflanzung von einheimischen, standortgerechten Büschen und Bäumen verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr