Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Hinweis zur Landwirtschaft
Punkt 9 Landwirtschaft wird folgender Satz ergänzt: „Dies betrifft zu Stoßzeiten auch Arbeiten in der Nacht, und ausnahmsweise auch am Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen.
Zugänglichkeit landwirtschaftlicher Flächen
Mit den geplanten Straßenbreiten ist eine Befahrbarkeit für Landwirtschaftliche Fahrzeuge möglich. Die Breite des Feldwegs beträgt 3,50 m. Ein Parkverbot kann im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden.
Flächensparendes Bauen
Der Marktgemeinderat ist bestrebt, vorhandene Baulücken zu schließen. Jedoch ist der Markt Nandlstadt auf die Abgabebereitschaft der privaten Grundeigentümer angewiesen.
Ortsrandeingrünung Bereich Parzelle2
Das Planungsbüro wird beauftragt, im Bereich der Wohngrundstücke an der Baumgartner Straße zur Verhinderung von Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen die maximale Wuchshöhe der Heckenpflanzung (Eingrünung) entlang der östlichen Grenze auf maximal 2 m festzusetzen und die Pflanzliste dementsprechend zu ergänzen.
Zusätzlich wird die Pflanzung eines Laubbaums II. Wuchsordnung oder alternativ eines Obstbaums als Ortsrandeingrünung festgesetzt.
Ortsrandeingrünung Bereich Ausgleichsfläche
Zur Realisierung einer Ortsrandeingrünung werden entlang oder soweit möglich auf der Ausgleichsfläche im Abstand von mindestens 4 m zum benachbarten landwirtschaftlichen Grundstück mindestens 5 Bäume II. Wuchsordnung oder Obstbäume als Ortsrandeingrünung festgesetzt. Im Bereich der Ausgleichsfläche sind in Bezug auf die Bepflanzung die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten.
Pflege von Ausgleichsflächen
Der Zweck von Ausgleichsflächen liegt darin, wertvolle Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt zu schaffen. Ausgleichsflächen werden maximal 1-2mal jährlich und nicht vor Juni des jeweiligen Jahres gemäht, um die Aussamung von krautigen Pflanzen zu ermöglichen.
Pflegemaßnahmen, die die Samenbildung verhindern, widersprechen dem Sinn und Zweck von Ausgleichsflächen und sind zu vermeiden.