Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 27.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.1.2.8

Sachverhalt

Stellungnahme:

Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Die zukünftigen Anwohner müssen unbedingt darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen keine Beschränkungen erfahren. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Zudem dürfen die Verkehrswege nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden. Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche für Verkehrsfläche und Bebauung nimmt immer weiter zu. Deshalb ist eine mehrstöckige Bebauung grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen. Zudem sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich mittels Ökopunkte oder an Gewässern stattfindet und somit wertvollen Ackerboden schont. Diese Flächen sollten dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z.B. Unkrautsamenflug).

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Hinweis zur Landwirtschaft
Punkt 9 Landwirtschaft wird folgender Satz ergänzt: „Dies betrifft zu Stoßzeiten auch Arbeiten in der Nacht, und ausnahmsweise auch am Wochenende oder an Sonn- und Feiertagen.

Zugänglichkeit landwirtschaftlicher Flächen
Mit den geplanten Straßenbreiten ist eine Befahrbarkeit für Landwirtschaftliche Fahrzeuge möglich. Die Breite des Feldwegs beträgt 3,50 m. Ein Parkverbot kann im Bebauungsplan nicht festgesetzt werden.

Flächensparendes Bauen
Der Marktgemeinderat ist bestrebt, vorhandene Baulücken zu schließen. Jedoch ist der Markt Nandlstadt auf die Abgabebereitschaft der privaten Grundeigentümer angewiesen. 

Ortsrandeingrünung Bereich Parzelle2
Das Planungsbüro wird beauftragt, im Bereich der Wohngrundstücke an der Baumgartner Straße zur Verhinderung von Beeinträchtigung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen die maximale Wuchshöhe der Heckenpflanzung (Eingrünung) entlang der östlichen Grenze auf maximal 2 m festzusetzen und die Pflanzliste dementsprechend zu ergänzen. 
Zusätzlich wird die Pflanzung eines Laubbaums II. Wuchsordnung oder alternativ eines Obstbaums als Ortsrandeingrünung festgesetzt.

Ortsrandeingrünung Bereich Ausgleichsfläche 
Zur Realisierung einer Ortsrandeingrünung werden entlang oder soweit möglich auf der Ausgleichsfläche im Abstand von mindestens 4 m zum benachbarten landwirtschaftlichen Grundstück mindestens 5 Bäume II. Wuchsordnung oder Obstbäume als Ortsrandeingrünung festgesetzt. Im Bereich der Ausgleichsfläche sind in Bezug auf die Bepflanzung die gesetzlichen Grenzabstände einzuhalten.

Pflege von Ausgleichsflächen
Der Zweck von Ausgleichsflächen liegt darin, wertvolle Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt zu schaffen. Ausgleichsflächen werden maximal 1-2mal jährlich und nicht vor Juni des jeweiligen Jahres gemäht, um die Aussamung von krautigen Pflanzen zu ermöglichen. 
Pflegemaßnahmen, die die Samenbildung verhindern, widersprechen dem Sinn und Zweck von Ausgleichsflächen und sind zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr