Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Schreiben vom 23.05.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.1.2.14

Sachverhalt

Stellungnahme:

Da das Grundstück künftig höherwertiger genutzt wird als bisher geplant war, sind die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden- Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten. Gemäß dem geotechnischen Bericht nach DIN EN 1997 vom 20.10.2021 mit der Projektnummer: 21182044-2 (2. Ausfertigung) von der Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH heißt es unter "Punkt 8.4 und 9:

8.4 Bewertung der Untersuchungsergebnisse. Die Bodenmischprobe MP 4 ist gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen als Z 0-Material einzustufen. Der Bodenaushub im Baufeld kann somit uneingeschränkt entsorgt bzw. wiederverwendet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier angeführten Erkenntnisse ausschließlich auf den hier vorliegenden Untersuchungsergebnissen beruhen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

9. ERGÄNZENDE HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN Vorliegend handelt es sich um eine Baugrundvoruntersuchung. Für eine exakte Gründungsempfehlung zur Gründung von Bauwerken und Gebäuden ist für die einzelnen Parzellen eine Baugrundhauptuntersuchung nach DIN EN 1997 zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Gründung, Verbau, Wasserhaltung etc. notwendig! Nach DIN EN 1997-1 ist spätestens nach dem Aushub der Baugruben von einem Sachverständigen für Geotechnik bzw. dem Berichtverfasser zu prüfen, ob die vorliegend getroffenen Annahmen über die Beschaffenheit und den Verlauf der die Gründung tragenden Schichten in der Gründungssohle zutreffen. Die im vorliegenden Bericht angegebenen Tragfähigkeits- und Verdichtungsanforderungen sind durch Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen nachzuweisen. Bei den beauftragten Felduntersuchungen handelt es sich naturgemäß nur um punktuelle Aufschlüsse. Sollten sich während der Ausführung Abweichungen zum vorliegenden Baugrundgutachten als auch planungsbedingte Änderungen ergeben, so ist der Berichtverfasser in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls ist unsererseits die kurzfristige Erarbeitung einer ergänzenden Stellungnahme erforderlich. Durch die derzeit noch nicht auf die DIN 18300 (2019-09) überarbeitete DIN 4020 hinsichtlich erforderlicher Beurteilungen und Bauhinweise in einem Geotechnischen Bericht ist die vorliegende Homogenbereichseinteilung als vorläufig anzusehen. Die Einteilung der Homogenbereiche ist in Zusammenarbeit mit den Fachplanern unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewerke, des Bauablaufs u. dgl. abzustimmen. Die endgültige, für die Ausschreibung gewählte Einteilung ist abschließend in einem Entwurfsbericht darzustellen."

Aus dem erhobenen geotechnischen Bericht nach DIN EN 1997 vom 20.10.2021 mit der Projektnummer: 21182044-2 (2. Ausfertigung) von der Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH kann wohl keine endgültige Aussage für die zukünftige Baumaßnahmen im Bezug zum Wirkungspfad Boden-Mensch getroffen werden (Baugrundvoruntersuchung). Deshalb ist bei den zukünftigen Baumaßnahmen darauf zu achten, dass wenn weitere/neue Erkenntnisse im Bezug zu Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, dafür Sorge zu tragen ist, dass das Landratsamt Freising - Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird.

Falls der Oberboden ausgetauscht wird, muss der neu aufgebrachte Oberboden die Prüf- und Maßnahmenwerte des Wirkungspfads Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einhalten. 1fSG §§ 37,38, 41. Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Wie bereits oben beschlossen, wird das Planungsbüro beauftragt, den Grundsatz des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden in die textlichen Hinweise aufzunehmen. „Schutz des Bodens: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden (§ 1 a BauGB)“. 

Ebenso ist die Einhaltung der Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete in der Begründung zu ergänzen: „Die Maßnahme- und Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung für Wohngebiete werden nachweislich der Baugrundvoruntersuchung eingehalten. Laboruntersuchungen, die im Rahmen der Baugrundvoruntersuchung durchgeführt wurden, zeigen den Zuordnungswert Z 0, d.h. es ergibt sich keine Nutzungseinschränkung.“ 

Des Weiteren soll als Hinweis ergänzt werden:
„Ausführen von Erdarbeiten: Verwertungsgrundsätze von Bodenmaterial sind in der DIN 19731 (Verwertung von Bodenmaterial) geregelt. Erdarbeiten sollten nur bei trockener Witterung und gut abgetrocknetem Boden durchgeführt werden. Zur Verminderung von Bodenverdichtungen sollten nicht zur Überbauung vorgesehene Flächen möglichst nicht befahren werden. Vor dem Bodenabtrag sind oberirdische Pflanzenteile abzumähen. Vor einem Bodenauftrag ist der humose Oberboden abzutragen. Dieser ist dann vom übrigen Erdaushub bis zur weiteren Verwertung getrennt zu lagern.“

Unter der Nr. 11 der textlichen Hinweise ist die Mitteilungspflicht nach Art. 1 Satz 1 BBodSchG bereits genannt. In den textlichen Hinweisen ist zu ergänzen: 
„Für eine exakte Gründungsempfehlung ist für die einzelnen Parzellen eine Baugrundhauptuntersuchung nach DIN EN 1997 erforderlich. Nach DIN EN 1997-1 ist spätestens nach dem Aushub der Baugruben von einem Sachverständigen für Geotechnik bzw. dem Berichtverfasser zu prüfen, ob die vorliegend getroffenen Annahmen über die Beschaffenheit und den Verlauf der die Gründung tragenden Schichten in der Gründungssohle zutreffen. Die in der vorliegenden Baugrundvoruntersuchung angegebenen Tragfähigkeits- und Verdichtungsanforderungen sind durch Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen nachzuweisen.“ 

Ebenso ist zu ergänzen:
„Sollten sich während der Ausführung Abweichungen zum vorliegenden Baugrundgutachten als auch planungsbedingte Änderungen ergeben, so ist das Gesundheitsamt in Kenntnis zu setzen. Die Einteilung der Homogenbereiche ist in Zusammenarbeit mit den Fachplanern unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewerke, des Bauablaufs und dgl. abzustimmen. Die endgültige, für die Ausschreibung gewählte Einteilung ist abschließend in einem Entwurfsbericht darzustellen."

Ergänzung der Hinweise:
„Falls Oberboden ausgetauscht wird, muss der neu aufgebrachte Oberboden die Prüf- und Maßnahmenwerte des Wirkungspfads Boden-Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes und der Bundesbodenschutzverordnung einhalten.“ „Alle Gebäude werden an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung angeschlossen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr