Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding - Bereich Landwirtschaft


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.2.2.6

Sachverhalt

Stellungnahme:

Änderungsbereich Bebauungsplan „Kronwinkl“
Wir weißen darauf hin, dass durch die Umsetzung der Bauprojektes eine landwirtschaftlich genutzte Fläche verloren geht. Es handelt sich bei der in Anspruch genommenen Fläche um Böden mit hoher Qualität. Die Grünlandzahl der überplanten Fläche liegt über den Durchschnittswerten der Acker - und Grünlandzahlen der Bodenschätzung des Landkreises Freising (vgl. „Durchschnittswerte der Acker- und Grünlandzahlen für die bayerischen Landkreise“ zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)). Um den Verlust dieser qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Fläche zu minimieren, wird empfohlen, den Oberboden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen. Darüber hinaus befinden sich in der näheren Umgebung des Planungsgebietes noch weitere landwirtschaftliche Flächen. Daher kann es zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen auftreten. Sie sind im ortsüblichen Umfang zu dulden. Die Bauwerber sind auf diesen Umstand hinzuweisen. Ferner müssen die Erreichbarkeit und Bearbeitbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen weiterhin gegeben werden, auch mit modernen Arbeitsmaschinen und -geräten.

Änderungsbereich seitlich der Moosburger Straße an der Nandl
Wir weißen darauf hin, dass durch die Umsetzung der Bauprojektes eine landwirtschaftlich genutzte Fläche verloren geht. Es handelt sich bei der in Anspruch genommenen Fläche um Böden mit hoher Qualität. Die Grünlandzahl der überplanten Fläche liegt über den Durchschnittswerten der Acker - und Grünlandzahlen der Bodenschätzung des Landkreises Freising (vgl. „Durchschnittswerte der Acker- und Grünlandzahlen für die bayerischen Landkreise“ zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)). Um den Verlust dieser qualitativ hochwertigen landwirtschaftlichen Fläche zu minimieren, wird empfohlen, den Oberboden abzutragen und auf ertragsärmeren Standorten zu verteilen. Ergänzend befinden sich in der näheren Umgebung des Planungsgebietes noch weitere landwirtschaftliche Flächen. Daher kann es zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen auftreten. Sie sind im ortsüblichen Umfang zu dulden. Die Bauwerber sind auf diesen Umstand hinzuweisen. Des Weiteren müssen die Erreichbarkeit und Bearbeitbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen weiterhin gegeben werden, auch mit modernen Arbeitsmaschinen und -geräten.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die abwägungsrelevanten Punkte für den Änderungsbereich Bebauungsplan „Kronwinkl“
decken sich mit der Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kronwinkl“ und werden in der Abwägung des Bebauungsplans „Kronwinkl“ behandelt, da die Flächennutzungsplanänderung für diesen Bereich nicht weiterverfolgt wird.

Für den Änderungsbereich seitlich der Moosburger Straße an der Nandl gilt:
Das Planungsbüro wird beauftragt, die Hinweise in den Umweltbericht aufzunehmen. Unter 4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter soll folgender Hinweis ergänzt werden: „Oberbodenschutz durch fachgerechten Abtrag und Wiederverwendung. Begründung: Baumaßnahmen erfordern Erdbewegungen und bewirken einen Eingriff in den Bodenhaushalt. Bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen sind die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen, insbesondere ist auf einen sparsamen Umgang mit dem Boden zu achten.“ Außerdem soll folgender Gliederungspunkt eingefügt werden: „Berücksichtigung weiterer Aspekte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB (Landwirtschaft): Da sich in der näheren Umgebung des Planungsgebietes landwirtschaftliche Flächen befinden, kann es zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen auftreten. Sie sind im ortsüblichen Umfang zu dulden. Die Erreichbarkeit und Bearbeitbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen müssen gegeben sein, auch mit modernen Arbeitsmaschinen und -geräten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr