Bayerischer Bauernverband, Schreiben vom 27.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.2.2.8

Sachverhalt

Stellungnahme:

Wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Die zukünftigen Anwohner müssen unbedingt darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen keine Beschränkungen erfahren. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Zudem dürfen die Verkehrswege nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden. Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche für Verkehrsfläche und Bebauung nimmt immer weiter zu. Deshalb ist eine mehrstöckige Bebauung grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen. Zudem sollten die Möglichkeiten der Nachverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes werden Ausgleichsflächen ausgewiesen. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich mittels Ökopunkte oder an Gewässern stattfindet und somit wertvollen Ackerboden schont. Diese Flächen sollten dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z.B. Unkrautsamenflug).

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Die abwägungsrelevanten Punkte für den Änderungsbereich A entsprechen der Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kronwinkl“ und werden im Verfahren des Bebauungsplans „Kronwinkl“ abgewogen, da die Flächennutzungsplanänderung für diesen Bereich nicht weiterverfolgt wird. Für den Änderungsbereich seitlich der Moosburger Straße an der Nandl gilt: Der Einwand bzgl. den Belangen der Landwirtschaft entspricht der Stellungnahme unter 2.1 und wurde dort bereits wie folgt abgewogen: Für den Änderungsbereich seitlich der Moosburger Straße an der Nandl gilt: Das Planungsbüro wird beauftragt, die Hinweise in den Umweltbericht aufzunehmen. Unter 4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter soll folgender Hinweis ergänzt werden: „Oberbodenschutz durch fachgerechten Abtrag und Wiederverwendung. Begründung: Baumaßnahmen erfordern Erdbewegungen und bewirken einen Eingriff in den Bodenhaushalt. Bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen sind die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen, insbesondere ist auf einen sparsamen Umgang mit dem Boden zu achten.“ Außerdem soll folgender Gliederungspunkt eingefügt werden: „Berücksichtigung weiterer Aspekte gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB (Landwirtschaft): Da sich in der näheren Umgebung des Planungsgebietes landwirtschaftliche Flächen befinden, kann es zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen durch die Landwirtschaft kommen. Diese können auch am Wochenende, Sonn- und Feiertagen auftreten. Sie sind im ortsüblichen Umfang zu dulden. Die Erreichbarkeit und Bearbeitbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen müssen gegeben sein, auch mit modernen Arbeitsmaschinen und -geräten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr