Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Schreiben vom 23.05.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.2.2.13

Sachverhalt

Stellungnahme:

Da das Grundstück künftig höherwertiger genutzt wird als bisher geplant war, sind die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden- Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einzuhalten.

Gemäß dem geotechnischen Bericht nach DIN EN 1997 vom 20.10.2021 mit der Projektnummer: 21182044-2 (2. Ausfertigung) von der Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH heißt es unter "Punkt 8.4 und 9:
8.4 Bewertung der Untersuchungsergebnisse
Die Bodenmischprobe MP 4 ist gemäß Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen als Z 0-Material einzustufen. Der Bodenaushub im Baufeld kann somit uneingeschränkt entsorgt bzw. wiederverwendet werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier angeführten Erkenntnisse ausschließlich auf den hier vorliegenden Untersuchungsergebnissen beruhen und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
9. ergänzende Hinweise und Empfehlungen
Vorliegend handelt es sich um eine Baugrundvoruntersuchung. Für eine exakte Gründungsempfehlung zur Gründung von Bauwerken und Gebäuden ist für die einzelnen Parzellen eine Baugrundhauptuntersuchung nach DIN EN 1997 zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Gründung, Verbau, Wasserhaltung etc. notwendig! Nach DIN EN 1997-1 ist spätestens nach dem Aushub der Baugruben von einem Sachverständigen für Geotechnik bzw. dem Berichtverfasser zu prüfen, ob die vorliegend getroffenen Annahmen über die Beschaffenheit und den Verlauf der die Gründung tragenden Schichten in der Gründungssohle zutreffen. Die im vorliegenden Bericht angegebenen Tragfähigkeits- und Verdichtungsanforderungen sind durch Eigenüberwachungs- und Kontrollprüfungen nachzuweisen. Bei den beauftragten Felduntersuchungen handelt es sich naturgemäß nur um punktuelle Aufschlüsse. Sollten sich während der Ausführung Abweichungen zum vorliegenden Baugrundgutachten als auch planungsbedingte Änderungen ergeben, so ist der Berichtverfasser in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls ist unsererseits die kurzfristige Erarbeitung einer ergänzenden Stellungnahme erforderlich. Durch die derzeit noch nicht auf die DIN 18300 (2019-09) überarbeitete DIN 4020 hinsichtlich erforderlicher Beurteilungen und Bauhinweise in einem Geotechnischen Bericht ist die vorliegende Homogenbereichseinteilung als vorläufig anzusehen. Die Einteilung der Homogenbereiche ist in Zusammenarbeit mit den Fachplanern unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewerke, des Bauablaufs u. dgl. abzustimmen. Die endgültige, für die Ausschreibung gewählte Einteilung ist abschließend in einem Entwurfsbericht darzustellen." Aus dem erhobenen geotechnischen Bericht nach DIN EN 1997 vom 20.10.2021 mit der Projektnummer: 21182044-2 (2. Ausfertigung) von der Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik mbH kann wohl keine endgültige Aussage für die zukünftige Baumaßnahmen im Bezug zum Wirkungspfad Boden-Mensch getroffen werden (Baugrundvoruntersuchung). Deshalb ist bei den zukünftigen Baumaßnahmen darauf zu achten, dass wenn weitere/neue Erkenntnisse im Bezug zu Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, dafür Sorge zu tragen ist, dass das Landratsamt Freising - Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird. Falls der Oberboden ausgetauscht wird, muss der neu aufgebrachte Oberboden die Prüf- und Maßnahmenwerte des Wirkungspfads Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) einhalten. 1fSG §§ 37,38, 41. Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 

Die abwägungsrelevanten Punkte für den Änderungsbereich BP Nr. 28 „Kronwinkl“ decken sich mit der Stellungnahme zum Bebauungsplan „Kronwinkl“ und werden im weiteren Verfahren des Bebauungsplans „Kronwinkl“ abgewogen. Die Flächennutzungsplanänderung wird für diesen Bereich nicht weitergeführt.

Änderungsbereich seitl. der Moosburger Straße an der Nandl: Das Planungsbüro wird beauftragt, die Hinweise in den Umweltbericht aufzunehmen. Unter „4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter“ soll folgender Hinweis ergänzt werden: „Oberbodenschutz durch fachgerechten Abtrag und Wiederverwendung. Begründung: Baumaßnahmen erfordern Erdbewegungen und bewirken einen Eingriff in den Bodenhaushalt. Bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen sind die Belange des Bodenschutzes zu berücksichtigen, insbesondere ist auf einen sparsamen Umgang mit dem Boden zu achten. Die Maßnahme- und Prüfwerte des Wirkungspfad Boden- Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sind einzuhalten. Bei den zukünftigen Baumaßnahmen ist darauf zu achten, dass Erkenntnisse im Bezug auf Bodenverunreinigungen oder Altlasten unverzüglich dem Landratsamt Freising - Sachgebiet 41- zu melden sind.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr