Landratsamt Freising, Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 29.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.2.2.14

Sachverhalt

Stellungnahme:

Änderungsbereich BP Nr. 28 Kronwinkl 
Es wird auf die Ausführungen der UIB zum BPL Kronwinkl hingewiesen wonach aufgrund der vorgesehenen Nutzungen beim Plangebiet Kronwinkl eher von einem WA ausgegangen wird und nicht von einem Mischgebiet. 

Änderungsbereich seitl. der Moosburger Straße an der Nandl
Auf der Fläche soll eine Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Multifunktionsplatz dargestellt werden. Von diesen Flächen können je nach vorgesehener Nutzung Lärmemissionen ausgehen. Im Westen und Norden befinden sich allgemeine Wohngebiete. Im nachgeordneten Verfahren sind diese Emissionen zu beschreiben und zu bewerten.
Rechtsgrundlage: § 50 BImSchG

Möglichkeiten der Überwindung: s.o.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Änderungsbereich BP Nr. 28 Kronwinkl: Entsprechend der erfolgten Abwägung im B-Plan-Verfahren für diesen Bereich wird im Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) statt eines Mischgebietes festgesetzt. Damit wird die Flächennutzungsplanänderung nicht weitergeführt.

Änderungsbereich seitl. der Moosburger Straße an der Nandl: 
Die Verwaltung wird gebeten, die Hinweise zu beachten und ggf. ein Gutachten erstellen zu lassen. Das Planungsbüro wird beauftragt, unter „4.1 Vermeidungsmaßnahmen bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter“ beim Schutzgut Mensch als Vermeidungsmaßnahme zu ergänzen: „Erstellen eines Lärmgutachtens auf der Basis von § 50 BImSchG mit Darstellung der Möglichkeiten der Überwindung“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr