Wasserzweckverband Baumgartner Gruppe, Schreiben vom 03.06.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 4.2.2.17

Sachverhalt

Stellungnahme:

In diesem Bereich liegt die Hauptleitung, welche voraussichtlich im Zuge der Baumaßnahmen mit erneuert wird. Bei der Planung ist ein beidseitiger Mindestabstand zur Leitung von mindestens 3 Metern einzuhalten. Nach telefonischer Rücksprache wurde geklärt, dass der genannte Bereich von Bebauung freizuhalten ist.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Da diese Stellungnahme den Bebauungsplan „Kronwinkl“ betrifft, wird das Planungsbüro beauftragt, die textlichen Hinweise dort folgendermaßen zu ergänzen: „Ein beidseitiger Mindestabstand zur Wasserhauptleitung von mindestens 3 Metern ist einzuhalten. Dieser Bereich ist von Bebauung (Gebäude, Garagen) freizuhalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr