Abstufung der Gemeindeverbindungsstraße "Straße von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen" zum beschränkt-öffentlichen Weg (selbstständiger Geh- und Radweg)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 22.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 22.09.2022 ö beschließend 5.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Durchsicht des Bestandsverzeichnisses nach BayStrWG wurde festgestellt, dass sich die Verkehrsbedeutung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen“ auf der gesamten Strecke geändert hat. Die sogenannte „Straße von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen“ wurde mit Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses in den Jahren 1963/1964 als Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Die Streckenlänge beträgt 960 m. Die im beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Strecke, bestehend aus Fl.-Nr. 359 und 499 jeweils Gemarkung Figlsdorf, wurde im Rahmen des Ausbaus des Radwegenetzes des Marktes Nandlstadt in den Jahren 2012 und 2013 zu einem Geh- und Radweg ausgebaut. Bei einem selbstständigen Geh- und Radweg handelt es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg. Da die Fahrbahnbreite an der engsten Stelle lediglich 1,80 m beträgt, ist eine weitere Nutzung als Gemeindeverbindungsstraße nicht möglich. Die Strecke soll jedoch weiterhin für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sein. Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum des Marktes Nandlstadt. 

Der Straßenaufsichtsbehörde des Landratsamtes Freising wurde die Abstufungsabsicht mitgeteilt. Innerhalb einer Frist von 2 Monaten ging keine Antwort des Landratsamtes Freising ein. Das Landratsamt Freising erhebt folglich keine Erinnerung gegen die geplante Abstufung.
Da sich durch den Ausbau im Rahmen des Ausbaus des Radwegenetzes die Verkehrsbedeutung dieser Straße geändert hat, ist diese gemäß Art. 7 BayStrWG i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt öffentlichen Weg (selbstständigen Geh- und Radweg) abzustufen:

neue Bezeichnung des Straßenzuges: Weg von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen
neue Straßenklasse: beschränkt-öffentlicher Weg (selbstständiger Geh- und Radweg)
abzustufendes Straßengrundstück: Fl.-Nr. 359 und 499 jeweils Gemarkung Figlsdorf 
Anfangspunkt: Einmündung in die Straße von Kleinwolfersdorf nach Aiglsdorf (Fl.-Nr. 359/2 Tfl. und 393 jeweils Gemarkung Figlsdorf) bei Fl.-Nr. 404 Gemarkung Figlsdorf 
Endpunkt: westliche Gemeindegrenze zur Gemeinde Attenkirchen bei Fl.-Nr. 485 Gemarkung Figlsdorf 
Länge: 0,960 km
neuer Straßenbaulastträger: Markt Nandlstadt
Widmungsbeschränkung: nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr frei

Beschlussempfehlung

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen“ wird gem. Art. 7 BayStrWG i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg (selbstständigen Geh- und Radweg) „Weg von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen“ abgestuft. 

Beschluss

Die Gemeindeverbindungsstraße „Straße von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen“ wird gem. Art. 7 BayStrWG i. V. m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg (selbstständigen Geh- und Radweg) „Weg von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen“ abgestuft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Dokumente
TOP 5 Beschlussvorlage Abstufung Straße von Kleinwolfersdorf nach Attenkirchen (.pdf)

Datenstand vom 17.10.2022 16:42 Uhr