Neuaufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung vom 08.11.2012 hat der damalige Marktgemeinderat die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Konzentrationszonen zur Windenergienutzung beschlossen. Im Rahmen des Verfahrens wurde eine Windkraftstudie erstellt (siehe Anhang), anhand welcher durch den Marktgemeinderat insgesamt fünf geeignete Konzentrationszonen für Windkraftanlagen durch den Marktgemeinderat in einem ersten Vorentwurf festgelegt wurden. Diese beinhalteten einen Mindestabstand von 1.000 Metern zur nächstliegenden Bebauung im Hauptort und 650 Metern zu den nächstliegenden Gebäuden in den Ortsteilen und sonstigen Weilern und Einöden.
Im Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange warf das Landratsamt Freising dem Marktgemeinderat eine Verhinderungsplanung vor, da der Abstand von 650 Metern der Windkraft nicht ausreichen Raum biete. Einen Abstand von 600 Metern zur nächsten Bebauung würde man tolerieren und hierfür die entsprechende Genehmigung erteilen.

Auszug aus der darauf folgenden öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 18.09.2014:

„Herr Voerkelius schildert die Historie der Entwicklung der Konzentrationsflächen bis hin zu den jetzigen Änderungen nach der durchgeführten vorzeitigen Bürgerbeteiligung und stellt die aktuelle Windkraftstudie vor. Diese beinhaltet eine Festlegung der Abstandsflächen zur Besiedlung von 600 m.
Seitens des Landratsamtes Freising sei ihm (durch Herrn Hilpert und Frau Ebner) mitgeteilt worden, dass bei einer Beibehaltung der Abstandsflächen zur Besiedlung von 650 m dem Teilflächennutzungsplan keine Genehmigung erteilt werden würde, da dies nach Ansicht des Landratsamtes eine Verhinderungsplanung darstellen würde.

Marktrat Hofstetter verweist auf die geplante gesetzliche 10 ha-Regelung, so dass man sich in einem gesetzlichen Graubereich befinden würde, unter diesem Gesichtspunkt jedoch die geeigneten Flächen auch bei einem Abstand von 650 m in jedem Falle größer wären als die angekündigte gesetzliche Regelung. Zudem zeigt er sich verwundert über die Aussage des Landratsamtes hinsichtlich einer vermeindlichen Verhinderungsplanung, da dieses bislang keine entsprechenden Kriterien nennen konnte.

Herr Voerkelius bestätigt, dass Kriterien für eine Verhinderungsplanung nicht existieren, dass allerdings definitiv laut mündlicher Aussage des Landratsamtes keine Genehmigung für die bislang ausgewiesenen Abstandsflächen erteilt werden würde.

Auf Hinweis von Marktrat Hofstetter, dass bei einer Abstandsfestlegung von 600 m der Bau von zwei Windrädern in der Konzentrationszone 1 möglich wäre, erklärt Herr Voerkelius, dass die Möglichkeit bestehe, im Flächennutzungsplan sog. Splitterflächen unter 2 ha von der Bebauung auszunehmen und dadurch der Bau eines zweiten Windrads verhindert werden könne. 

Marktrat Hofstetter verweist auf die Möglichkeit einer Klage gegen den Ausschluss der Splitterflächen. Auch der Markt Nandlstadt könne jedoch gegen eine mögliche Ablehnung des Landratsamtes der 650 m Regelung klagen. Aus wichtigem Grund könne dann auch das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren bzgl. des bereits beantragten Baus von zwei Windrädern für ein weiteres Jahr ausgesetzt werden.

Auf Nachfrage von Marktrat Wagensonner, was passieren würde, wenn seitens des Marktes Nandlstadt in der Angelegenheit nichts weiter unternommen werden würde, verweist Herr Voerkelius darauf, dass das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Mitte/Ende November wieder aufgenommen werden würde.

Marktrat Mayer gibt zu bedenken, dass ein gültiger und bindender Marktratsbeschluss für einen Abstand von 650 m vorliegt, welcher aufgrund der Abwesenheit von Marktrat Blomoser nicht geändert werden könne. Die heute vorgestellten Informationen hätten bereits zur letzten Sitzung des Marktgemeinderates im Juli vorliegen müssen.

Der 1. Bürgermeister erklärt, dass grundsätzlich ein Beschluss gefasst werden könne, da die Tagesordnung eine Beschlussfassung beinhalte und alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen worden seien.

Marktrat Mayer stellt fest, dass keine verbindliche Diskussionsgrundlage gegeben sei und man sich lediglich auf die mündlichen Aussagen des Herrn Voerkelius sowie des Landratsamtes stützen könne.

Herr Voerkelius fasst daraufhin nochmals zusammen, dass seitens des Landratsamtes die Ablehnung des 650 m Abstands lediglich mündlich angekündigt worden sei und zeigt die Alternativen für den Markt Nandlstadt auf:
  • Festlegung auf 600 m mit Regelung im Flächennutzungsplan über Ausschluss der Splitterflächen
  • Festlegung auf 650 m mit evtl. Ablehnung durch das Landratsamt und möglicher Weiterführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für zwei Windräder 
  • keine Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit dem Risiko einer evtl. immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windräder

Auf Einwurf von Marktrat Schönegge erklärt Herr Voerkelius, dass die topographischen Verhältnisse in Anlehnung an den Windatlas berücksichtigt worden seien, Sicherheit könne nur durch ein entsprechendes Gutachten erreicht werden. Die Nichterwartung von schädlichen Wirkungen durch Infraschall beruhe auf wissenschaftlichen Studien, die Aussagen zur wenig optisch bedrängenden Wirkung ab 600 m seien an Daten des Landesamtes für Umwelt sowie Aussagen des zuständigen Richters im gerichtlichen Verfahren der Flächen für Windkraft in der Gemeinde Rudelzhausen angelehnt.

Marktrat Schönegge beklagt daraufhin, dass das Hauptziel des geplanten Flächennutzungsplans sei, möglichst wenig Windkraft im Markt Nandlstadt zuzulassen. Er plädiere für zwei Windräder. 

Der 1. Bürgermeister bestreitet eine Verhinderung der Windkraft, da durch die fünf Konzentrationszonen der Bau von mindestens fünf Windrädern möglich wäre. 

Marktrat Schranner plädiert für eine Beibehaltung der 650 m Regelung, welche für die Bürger getroffen worden sei. Das Landratsamt habe keine Begründung für die Verweigerung der Genehmigung.

Marktrat Hofstetter schließt sich dem an und bemängelt, dass 1. Bürgermeister und Verwaltung die Vorgaben des Marktrates nicht rechtzeitig umgesetzt hätten, weshalb man sich nun erst in dieser Situation befinde.

Auf Nachfrage von Marktrat Wagensonner, warum an der Konzentrationszone 1 festgehalten werde, wenn doch die Zone 4 ebenso attraktiv sei, erklärt Herr Voerkelius, dass keine notwendige städtebauliche Begründung für die Verhinderung des Baus eines Windkraftrads in Zone 1 möglich sei.

Nach Hinweis des 1. Bürgermeisters auf einen entsprechenden Antrag aus der Mitte des Marktgemeinderates wird nach Zustimmung sämtlicher Mitglieder die Sitzung um 20:34 Uhr für einige Minuten unterbrochen.

Um 20:46 Uhr wird die Sitzung fortgeführt.

Marktrat Mayer erklärt, die CSU-Fraktion sei für die Beibehaltung der 650 m Regelung. Sofern das Landratsamt die Genehmigung verweigern würde, hätte man die Möglichkeit des Klageweges. Gleichzeitig könne ein Antrag gestellt werden, das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für ein weiteres Jahr auszusetzen.

Daraufhin beschließt der Marktgemeinderat mehrheitlich, an der bereits beschlossenen 1000/650 m Regelung festzuhalten und mit diesen Festsetzungen die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und das anschließende Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Freising in die Wege zu leiten. (Abstimmungsergebnis: 16:3)“

Mit Datum vom 19.09.2014 wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in die Wege geleitet (27.09. bis 28.10.2014).

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 30.10.2014 wurde nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen folgender Beschluss gefasst:

„Der sachliche Teilflächennutzungsplan Konzentrationszonen Windkraft und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht wird mit den im Rahmen der vorhergehend ergangenen Abwägungsbeschlüsse vorzunehmenden Änderungen beschlossen und soll den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden.“

Mit Antrag vom 05.11.2014 wurde der Teilflächennutzungsplan beim Landratsamt Freising zur Genehmigung eingereicht. Dieses äußerte sich mit Schreiben vom 21.01.2015 dahingehend, dass der Teilflächennutzungsplan nicht genehmigungsfähig sei (siehe Anlage).

Eine Weiterführung des Teilflächennutzungsplans anhand der daraufhin eingegangenen Stellungnahmen wurde durch den damaligen ersten Bürgermeister bis auf Weiters ausgesetzt, da zum 17.11.2014 in Bayern die sog. 10-H-Regelung in Kraft trat. Das Verfahren wurde somit nie abgeschlossen.

Die Verwaltung plädiert daher ausdrücklich dafür, das Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes wieder aufzunehmen und abzuschließen, um im Falle eines Außerkraftsetzens der 10-H-Regelung Einfluss darauf nehmen zu können, wo man Flächen für Windkraftanlagen ausweisen möchte und sich nicht im regelungsfreien Raum befindet.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Wiederaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen. Den Auftrag hierfür erhält Herr Dipl.-Ing. univ. Ulrich Voerkelius.

Diskussionsverlauf

Herr Voerkelius gibt einen Überblick über das bisherige Verfahren bis hin zur vorläufigen Einstellung im Jahr 2015.



Er schlägt vor, zunächst das weitere Vorgehen mit den betroffenen Fachstellen abzuklären. Der Vorsitzende ergänzt, man solle sich auch in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Digitalisierung mit den nächsten Schritten beschäftigen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Neuaufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Anlehnung an das bereits mit Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2012 begonnene Verfahren zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes für die Ausweisung von Konzentrationszonen zur Windenergienutzung. 
Den Auftrag hierfür erhält Herr Dipl.-Ing. univ. Ulrich Voerkelius.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 16:30 Uhr