Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, 22.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.1.1

Sachverhalt

Für die Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab.

Landwirtschaft:
Die Sachverhalte, welche in unserer Stellungnahme vom 20.07.2021 (Az.: AELF-ED-L2.2-4611-87-7-3) hervorgebracht wurden, haben weiterhin Gültigkeit.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, 20.07.2021
Betrifft alle Geltungsbereiche (Sondergebiet „Solarpark Airischwand I", Sondergebiet „Solarpark Airischwand II, Dorfgebiet Airischwand, Dorfgebiet Hausmehring; Dorfgebiet Reith):

Aus landwirtschaftlicher Sicht ist sicher zu stellen, dass die Landwirte auch in Zukunft, ihre landwirtschaftlichen Flächen um die Planungsgebiete ordnungsgemäß bewirtschaften können.

Es ist dafür zu sorgen, dass die landwirtschaftlich genutzten Flächen weiterhin mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten erreicht werden können.

Um den Nachteil einer künftigen Beschattung durch Bäume in Grünstreifen auszugleichen, ist ein Mindestabstand von 4 Metern zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten.

betrifft Geltungsbereiche Sondergebiet „Solarpark Airischwand I" und Sondergebiet Solarpark „Airischwand II":

Bei der von den Änderungen des Flächennutzungsplanes betroffenen Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Nutzflächen, die bereits zum Tonabbau genutzt wurden. Diese Flächen grenzen an landwirtschaftlich genutzte Flächen an bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen liegen in der Nähe.

betrifft Geltungsbereich Dorfgebiet Airischwand, Dorfgebiet Hausmehring und Dorfgebiet Reith:

Durch die Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in Dorf-, Misch- oder Wohngebiete werden alteingesessene landwirtschaftliche Betriebe, die sich in bzw. in der Nähe dieser Gebiete befinden in zunehmendem Maße beeinträchtigt. Die Belange der Landwirtschaft sind bei diesen Betrieben in besonderer Weise zu berücksichtigen.

Forstwirtschaft:
Auf den Teilflächen 1, 2, 3 und 4 der 1. FNP Änderung ist kein Wald nach Art. 2 BayWaldG betroffen somit bestehen keine Einwände. Auf Teilfläche 1 grenzt nördlich an das „Sondergebiet Photovoltaikanlage direkt Wald auf FI. Nr. 1192/0 an. Wir weisen hiermit auf eine potenzielle Gefährdung der Anlagen durch Baumwurfgefahr hin.

Beschlussempfehlung

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird an der bisherigen Planung weiter festgehalten. 

Beschluss

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wird an der bisherigen Planung weiter festgehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 16:30 Uhr