Landratsamt Freising, Tiefbau, 22.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 4.1.7

Sachverhalt

Die Stellungnahme in Bezug auf Flur Nr. 618 und 647 Gemarkung Airischwand ist weiterhin zu beachten.

Landratsamt Freising, Tiefbau, 23.06.2021
Stellungnahme in Bezug auf Flur Nr. 618 und 64 7 Gemarkung Airischwand: 
Auswirkungen auf die Kreisstraßen sind generell mit dem Tiefbauamt abzustimmen.
Der Ausbildung von neuen Zufahrten im Kurvenbereich wird aus Sicht des Straßenbaulastträgers nicht zugestimmt. Sollte eine evtl. neue Zufahrt in die Kreisstraße außerhalb der festgesetzten ODE liegen ist sie entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen auszubilden. Es ist zwingend eine Kreuzungsvereinbarung zu schließen.
Die Straßenentwässerung der Kreisstraße darf nicht beeinträchtigt oder genutzt werden.
Sichtdreiecke im Bereich von Einmündungen sind zwingend einzuhalten und als Bestandteil in die Bauleitplanung aufzunehmen.
Die Erschließung für Fußgänger ist durch die Gemeinde sicher zu stellen.
Die Abstandflächen für straßenbegleitende Bäume und Sträucher sind einzuhalten.
Der Pflanzabstand von Bäumen parallel zur Kreisstraße ist innerhalb der OD so zu wählen, dass dieser mindestens die Breite der Krone des ausgewachsenen Baumes bis zur Grundstücksgrenze bzw. der Innenkante des neu zu errichtenden Gehweges beiträgt. Es ist im Wurzelbereich eine Wurzelschutzmatte einzuarbeiten, damit die Wurzeln nicht in den Straßenaufbau eingreifen.
Die Richtlinien für Lärmschutz sind zu beachten, Kosten hierfür trägt der Maßnahmenträger.
Bauarbeiten sind so auszuführen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs möglichst wenig beeinträchtigt werden. Der Erlaubnisnehmer hat alle zum Schutze der Straße und des Straßenverkehrs erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Baustellen sind abzusperren und zu kennzeichnen. Hierzu wird auf § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung - StVO verwiesen.

Beschlussempfehlung

Die Stellungnahme des Landratsamts Freising, Tiefbau vom 22.08.2022 bzw. 23.06.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Die Stellungnahme des Landratsamts Freising, Tiefbau vom 22.08.2022 bzw. 23.06.2021 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 16:30 Uhr