Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, 22.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Die Sachverhalte, welche in unserer Stellungnahme vom 20.07.2021 (Az.: AELF-ED-L2.2-4612-94-6-3) festgehalten wurden, haben weiterhin Gültigkeit.
Wir weisen nur daraufhin, da das Plangebiet unmittelbar an landwirtschaftlich genutzte Flächen angrenzt, dass etwaige Schäden, ausgehend von der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung, privatrechtlich geregelt werden müssen.
Bei Eingriffen in den Boden (Befahren während der Baumaßnahmen, Verlegung von Erdkabeln, etc.) ist möglichst bodenschonend vorzugehen.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, 20.07.2021
Die Betreibung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage vorgesehene Fläche soll auf einer derzeit wiederverfüllten und rekultivierten Tonabbaufläche errichtet werden.

Laut Agrarleitplan handelt es sich um eine Fläche mit günstigen und durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen und einen Ackerstandort. Flächen mit günstigen und durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen sollen grundsätzlich für die landwirtschaftliche Produktion erhalten bleiben.

Ob es sich bei dieser Fläche (ehemalige Nutzung als Tonabbaugebiet mit Rekultivierung) um eine Konversionsfläche handelt, kann von uns nicht festgestellt werden. Wir fordern, dass dies vorab mit der zuständigen Genehmigungsbehörde für Fördermittel (Clearingstelle EEG, etc.) abgeklärt wird.

Bei positiver Rückmeldung und möglicher Verwirklichung des Vorhabens sind folgende Punkte zu beachten:

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und deren ungehinderte Erreichbarkeit muss weiterhin gewährleistet werden. Die angrenzenden Flächen dürfen durch die Anlage auch nicht beeinträchtigt werden.

Es kann zu unvermeidbaren Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen kommen. Dem Bauwerber ist dieser Umstand mitzuteilen und soweit diese Emissionen unvermeidbar sind, von diesem zu tolerieren.
Dies sollte unter „Hinweise" aufgenommen werden.

Um den Nachteil einer künftigen Beschattung durch Bäume im Grünstreifen auszugleichen, ist ein Mindestabstand von 4 Metern zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen einzuhalten.

Es darf zu keinen Nachteilen für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen durch die Ausgleichsflächen kommen.

Weiterhin ist sicherzustellen, dass die Fläche nach Beendigung der Nutzung als Sondergebiet wieder landwirtschaftlich genutzt werden muss. Eine entsprechende Rückbauverpflichtung und diesbezügliche dingliche Absicherung sind von der Gemeinde sicherzustellen.

Beschlussempfehlung

Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 22.08.2022 wird zur Kenntnis genommen und wie folgt gewürdigt. Es wird an der bisherigen Planung weiter festgehalten.

Beschluss

Die Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding vom 22.08.2022 wird zur Kenntnis genommen und wie folgt gewürdigt. Es wird an der bisherigen Planung weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 16:30 Uhr