Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding-Freising, 25.07.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 6.1.2

Sachverhalt

Die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Erding/Freising vom 12.07.2021 bleibt weiterhin aufrechterhalten.

Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding-Freising, 12.07.2021
wir weisen darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der an die geplanten Dorfgebiete angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Während der Ernte und in Stoßzeiten muss teilweise auch an Sonn- und Feiertagen sowie in Ausnahmefällen auch in der Nacht gearbeitet werden. Zukünftige Anwohner müssen darauf hingewiesen werden. Die Landwirte dürfen keine Beschränkungen erfahren.

Des Weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist. Landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Zudem dürfen die Verkehrswege nicht als zusätzliche Parkmöglichkeit gebraucht werden.

Der Verlust an landwirtschaftlicher Fläche nimmt immer weiter zu. Wir bitten grundsätzlich darum, mit Fläche sparsam umzugehen. Einmal verbaute Flächen sind der landwirtschaftlichen Produktion unwiederbringlich entzogen. Zudem sollten die Möglichkeiten der Nahverdichtung und die Wiedernutzbarmachung von Flächen in Betracht gezogen werden, um die Inanspruchnahme von zusätzlichen Flächen auf das notwendige Maß zu begrenzen.

Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4 m) eingehalten werden, damit die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen.

Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne müssen in einem bestimmten Verhältnis Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Es ist zu begrüßen, dass der Ausgleich an Gewässern stattfindet und somit landwirtschaftliche Flächen geschont werden. Zudem sollten Ausgleichsflächen immer dergestalt gepflegt werden, dass hiervon keine negativen Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Nutzung im Umgriff ausgeht (z.B. Unkrautsamenflug).

Beschlussempfehlung

Die Stellungnahme des Bayerischer Bauernverbands, Geschäftsstelle Erding-Freising vom 25.07.2022 wird zur Kenntnis genommen und wie folgt gewürdigt: Es wird an der bisherigen Planung weiter festgehalten.

Beschluss

Die Stellungnahme des Bayerischer Bauernverbands, Geschäftsstelle Erding-Freising vom 25.07.2022 wird zur Kenntnis genommen und wie folgt gewürdigt: Es wird an der bisherigen Planung weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 16:30 Uhr