Landratsamt Freising, Immissionsschutz, 11.08.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Einwendungen:
Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde wird empfohlen, einen Absatz bzgl. Lärmemissionen unter den Hinweisen durch Text Abschnitt C wie folgt mit aufzunehmen:
„Hinsichtlich Lärmemissionen durch die Photovoltaikanlage (Trafohäuschen bzw. Übergabestation) ist die TA Lärm (i.d.F. vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 01.06.2017) unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu beachten."
Rechtsgrundlage:
§ 50 BlmSchG, TA Lärm
Möglichkeiten zur Überwindung:
siehe oben
Beschlussempfehlung
Der Empfehlung des Immissionsschutzes wird entsprochen. In die textlichen Hinweise wird folgender Text aufgenommen:
„Hinsichtlich Lärmemissionen durch die Photovoltaikanlage (Trafohäuschen bzw. Übergabestation) ist die TA Lärm (i.d.F. vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 01.06.2017) unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu beachten."
Beschluss
Der Empfehlung des Immissionsschutzes wird entsprochen. In die textlichen Hinweise wird folgender Text aufgenommen:
„Hinsichtlich Lärmemissionen durch die Photovoltaikanlage (Trafohäuschen bzw. Übergabestation) ist die TA Lärm (i.d.F. vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 01.06.2017) unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu beachten."
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2023 16:30 Uhr