Landratsamt Freising, Immissionsschutz, 11.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 6.1.8

Sachverhalt

Einwendungen:
Von Seiten der Unteren Immissionsschutzbehörde wird empfohlen, einen Absatz bzgl. Lärmemissionen unter den Hinweisen durch Text Abschnitt C wie folgt mit aufzunehmen:

„Hinsichtlich Lärmemissionen durch die Photovoltaikanlage (Trafohäuschen bzw. Übergabestation) ist die TA Lärm (i.d.F. vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 01.06.2017) unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu beachten."

Rechtsgrundlage:
§ 50 BlmSchG, TA Lärm

Möglichkeiten zur Überwindung:
siehe oben

Beschlussempfehlung

Der Empfehlung des Immissionsschutzes wird entsprochen. In die textlichen Hinweise wird folgender Text aufgenommen:
„Hinsichtlich Lärmemissionen durch die Photovoltaikanlage (Trafohäuschen bzw. Übergabestation) ist die TA Lärm (i.d.F. vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 01.06.2017) unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu beachten."

Beschluss

Der Empfehlung des Immissionsschutzes wird entsprochen. In die textlichen Hinweise wird folgender Text aufgenommen:
„Hinsichtlich Lärmemissionen durch die Photovoltaikanlage (Trafohäuschen bzw. Übergabestation) ist die TA Lärm (i.d.F. vom 26.08.1998, zuletzt geändert am 01.06.2017) unter Berücksichtigung der Vorbelastung zu beachten."

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2023 16:30 Uhr