Grundsatzbeschluss über die Erhöhung der Hebesätze (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer) für den Markt Nandlstadt ab 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 20.10.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Verwaltung präsentiert eine Übersicht über die aktuellen Hebesätze im Landkreis sowie die Steuereinnahmen der einzelnen Landkreiskommunen. Der Markt Nandlstadt habe seine Hebesätze seit ca. 50 Jahren nicht mehr angepasst, dies sei aus Sicht der Verwaltung dringend notwendig. Aufgrund der aktuellen allumfassenden Preissteigerungen schlage man dem Marktgemeinderat vor, die Sätze für die Erhebung der Grundsteuer zunächst zwar noch bestehen zu lassen, den Hebesatz der Gewerbesteuer (als umsatzabhängiger Steuer) jedoch von derzeit 310 auf 340 Punkte zu erhöhen.

Beschlussempfehlung

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben für das Jahr 2023 unverändert. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2023 von 310 auf 340 erhöht.

Diskussionsverlauf

Marktrat Nocker führt aus, dass man sich derzeit in schwierigen Zeiten befinde. Aber auch die Grundsteuer sei seit vielen Jahren unangetastet. Wenn man diese jetzt nicht erhöhe, sei der Sprung in der Zukunft evtl. noch größer.

Marktrat Schranner stimmt dem zu, hält einen Gewerbesteuerhebesatz von 340 Punkten jedoch zu hoch.

Marktrat Selmayer hält eine Erhöhung der Grundsteuer derzeit für das falsche Signal. Man solle zunächst die Umsetzung der Grundsteuerreform abwarten. Auch die gesplittete Abwassergebühr müsse umgesetzt werden, eine Erhöhung der Abwassergebühren an sich stehe ohnehin an. Er schließe sich daher dem Vorschlag der Verwaltung an.

Marktrat Unger bemängelt, dass der Vorschlag der Verwaltung ohne Absprache mit dem Gremium erfolgt sei. Man solle zunächst die Grundsteuerreform abwarten. Dem entgegnet GL Reithmeier, dass man bereits in der letzten Sitzung des Finanz- und Personalausschusses darauf hingewiesen habe, dass man dem Marktgemeinderat einen Vorschlag zur Erhöhung der Hebesätze unterbreiten werden müsse und künftig jährlich einen Beschluss über die Beibehaltung oder Erhöhung als Vorbereitung der Haushaltsaufstellung herbeiführen werde.

Beschluss

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B bleiben für das Jahr 2023 unverändert. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab dem 01.01.2023 von 310 auf 340 erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

Datenstand vom 23.03.2023 16:30 Uhr