Aufstellung eines Bebauungsplanes "Figlsdorf West" auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Antrag vom 28.11.2022 beantragte der Eigentümer des Grundstückes Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtliche Grundlage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern, einem Doppelhaus und einem Zweifamilienhaus schaffen. Die Zufahrt soll von der Kreisstraße FS 43 aus erfolgen. Da hier eine Grundfläche von weniger als 10.000 m² vorliegt und die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB möglich. Um eine geregelte städtebauliche Entwicklung für den Ortsteil Figlsdorf zu gewährleisten, wird diese Bauleitplanung von Seiten des Bauamtes als städtebaulich notwendig erachtet.  
      

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Figlsdorf West“ auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Der beiliegende Lageplan des Antragstellers vom 17.11.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium erläutert Bauamtsleiter Pichlmaier, dass

  • die Erweiterung keine abwasserrechtlichen Auswirkungen hat und
  • bei einer Erweiterung bis zu 20 Wohneinheiten eine Kleinkläranlage jederzeit möglich sei.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Figlsdorf West“ auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB. Der beiliegende Lageplan des Antragstellers vom 17.11.2022 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes ist Bestandteil dieses Beschlusses.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Marktrat Krojer war gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

Dokumente
doc03521020221205094110 (.pdf)

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr