Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Erding/Freising, Dr.-Ulrich-Weg 3, 85435 Erding mit Schreiben vom 05.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.2
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.2

Sachverhalt

Stellungnahme:

Von Seiten des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Erding/Freising, bestehen folgende Einwendungen: 

Eine Eingrünung ist grundsätzlich erstrebenswert. Es sollte aber bei der Randbepflanzung des Plangebietes, vor allem beim Pflanzen von Bäumen ein ausreichender Grenzabstand (4 m) eingehalten werden, damit die landw. Flächen nicht durch Schattenwirkung beeinträchtigt werden. Eine niedrige Bepflanzung ist zu begrüßen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der benachbarten landw. Flächen, Lärm- Staub- und Geruchsemissionen entstehen. Des weiteren ist darauf zu achten, dass eine ordentliche Bewirtschaftung der anliegenden Flächen zu gewährleisten ist, landwirtschaftliche Fahrzeuge haben eine Breite von bis zu 3,5 m und diese sollten problemlos die Straßen befahren können. Ein mehrstöckiger Bau ist grundsätzlich eher zu begrüßen, um den Verbrauch von landwirtschaftlich nutzbarer Fläche nicht unnötig zu beschleunigen. 

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes, Geschäftsstelle Erding/ Freising.

Der vom Bayerischen Bauernverband vorgebrachte Hinweis bzgl. der Ortsrandeingrünung und dem einzuhaltenden Pflanzabstand von 4m für Bäume zu landwirtschaftlichen Flächen findet sich bereits in der Grünordnung unter D:  1. textlichen Festsetzungen für Baugrundstücke, im Punkt 1.1.

Auch der Hinweistext auf die unvermeidbaren landwirtschaftlichen Emissionen findet sich bereits unter C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan, Punkt 8., im Bebauungsplan. 

Ebenfalls ist die Erreichbarkeit der Felder ist durch die vorliegende Planung weiterhin uneingeschränkt gegeben. Die neu zu errichtenden Straßenflächen weisen eine 4,0m breite Erschließungsstraße aus. Dies ist für landwirtschaftliche Fahrzeuge mit 3,5m maximaler Breite ausreichend.

Der Marktrat nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass die Möglichkeit zu mehrgeschossiger Bauweise durch den bayerischen Bauernverband gewünscht wird. Der Marktrat bekennt sich zum sparsamen Umgang mit den in Rede stehenden Flächen, teilt jedoch mit, dass auf Grund des Charakters der umliegenden, dörflichen Bebauung und der topografischen Gegebenheiten im Plangebiet eine höhere Bauweise als die geplante, den bauleitplanerischen Zielen der Gemeinde im Plangebiet nicht entspricht. Die bereits festgesetzten Wandhöhen erlauben eine ausreichende bauliche Höhenentwicklung, die sich in das bestehende Ortsbild einfügt.

Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr