Stellungnahme:
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die
Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bebauungsplanaufstellungsverfahren
der Marktgemeinde Nandlstadt für den Bereich der teilweise mit abreißenden
landwirtschaftlichen Gebäuden bebauten Fl.Nrn. 830/9, 862/1, 862/2, 862/3,
862/4 sowie Teilflächen der FlNrn. 834, 834/1, 834/3, 835, 858, Gem.
Baumgarten. Östlich an das vorhandene Dorfgebiet Reith am östlichen Ortsrand
von Nandlstadt anschließend soll in der Gemeinde ein neues Wohngebiet (WA)
auf ca, 0,4 ha im Rahmen eines Verfahrens nach § 13 b BauGB entstehen. Der
Bebauungsplan wird nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan
entwickelt, der für das Plangebiet ein Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO- der noch
angrenzend bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung entsprechend- darstellt,
was eine Berichtigung desselben für den Geltungsbereich im Nachgang
erfordert. Es soll in erster Linie Raum für Wohnbebauung in Form
Einzelhäusern auf 5 Parzellen geschaffen werden.
Aufgrund der Kleinflächigkeit ist diese Umwidmung zu einem Wohngebiet zu
akzeptieren. Jedoch würden wir es sehr begrüßen, wenn für wegfallende
mischbaulich und damit auch gewerblich nutzbare Flächen, (wodurch
bedauerlicherweise auch immer Ansiedlungs-/ oder ggf. Erweiterungs-
möglichkeiten für Gewerbe/Handwerksnutzungen verloren gehen), an anderer
Stelle im Marktgemeindegebiet adäquater Ersatz geschaffen werden könnte.