Handwerkskammer für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 4, 80333 München mit Schreiben vom 05.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.7
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.7

Sachverhalt

Stellungnahme:
die Handwerkskammer für München und Oberbayern bedankt sich für die
Gelegenheit zur Stellungnahme zu o.a. Bebauungsplanaufstellungsverfahren
der Marktgemeinde Nandlstadt für den Bereich der teilweise mit abreißenden
landwirtschaftlichen Gebäuden bebauten Fl.Nrn. 830/9, 862/1, 862/2, 862/3,
862/4 sowie Teilflächen der FlNrn. 834, 834/1, 834/3, 835, 858, Gem.
Baumgarten. Östlich an das vorhandene Dorfgebiet Reith am östlichen Ortsrand
von Nandlstadt anschließend soll in der Gemeinde ein neues Wohngebiet (WA)
auf ca, 0,4 ha im Rahmen eines Verfahrens nach § 13 b BauGB entstehen. Der
Bebauungsplan wird nicht aus dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan
entwickelt, der für das Plangebiet ein Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO- der noch
angrenzend bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung entsprechend- darstellt,
was eine Berichtigung desselben für den Geltungsbereich im Nachgang
erfordert. Es soll in erster Linie Raum für Wohnbebauung in Form
Einzelhäusern auf 5 Parzellen geschaffen werden.
Aufgrund der Kleinflächigkeit ist diese Umwidmung zu einem Wohngebiet zu
akzeptieren. Jedoch würden wir es sehr begrüßen, wenn für wegfallende
mischbaulich und damit auch gewerblich nutzbare Flächen, (wodurch
bedauerlicherweise auch immer Ansiedlungs-/ oder ggf. Erweiterungs-
möglichkeiten für Gewerbe/Handwerksnutzungen verloren gehen), an anderer
Stelle im Marktgemeindegebiet adäquater Ersatz geschaffen werden könnte.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern. 

Der Marktrat nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Handwerkskammer dem geplanten Vorhaben zugestimmt werden kann. Hinsichtlich der angeregten Ausweisung von Ersatzflächen für die gewerbliche Nutzung, teilt der Marktrat mit, dass hierzu die gerade erst neue erstellten Flächen im Gewerbegebiet Kitzberger Feld dienen. Diese Flächen sind vor allem zur Ansiedlung lokaler Handwerksbetriebe gedacht.

Eine Planänderung ist deshalb nicht veranlasst.

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr