Stellungnahme:
Die von der Planung betroffenen Grundstücke mit der Flurnummer 830/9, 862/1, 862/2, 862/3,
862/4 Gemarkung Baumgarten sowie als Teilfläche die Flurnummer 834, 834/1, 834/3, 835, 858
Gemarkung Baumgarten sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen. Dem Landratsamt Freising - Sachgebiet
41 / Bodenschutz - liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor.
Die Marktgemeinde Nandlstadt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehalten, auch eigene Recherchen (z.B.
Luftbilder, Archive, Bürgerbefragungen, Baugrunduntersuchungen usw.) durchzuführen um eine mögliche
Altlastenproblematik abzuklären. Erkenntnisse über eine Baugrunduntersuchung, die oftmals auch Hinweise auf
schädliche Bodenveränderungen gibt, liegen uns nicht vor.
Es ist begrüßenswert, dass die Belange des Bodenschutzes im Bebauungsplan oder dessen Begründung behandelt wur-
den.
Hinweis zum Flächenverbrauch:
Laut Begründung zum Bebauungsplan beträgt die Größe des Plangebiets ca. 0,40 Hektar.
In Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen werden. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flächen-
verbrauch ( Siedlungs- und Verkehrsfläche ) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt (siehe Koalitions-
vertrag S. 30 ).
Die Fläche Bayerns beträgt 7.055.000 Hektar. Anteilig auf das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Nandlstadt ( ca.
3431 Hektar ) heruntergerechnet ergäbe sich für die Marktgemeinde Nandlstadt ein jährlicher Flächenverbrauch von
rund 0,887537208 Hektar. Dieser sollte in der Regel nicht überschritten werden und wäre somit mit diesem Baugebiet
knapp zur Hälfte ausgeschöpft.