Landratsamt Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz, Freising mit Schreiben vom 02.09.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.9
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.9

Sachverhalt

Stellungnahme:
Die von der Planung betroffenen Grundstücke mit der Flurnummer 830/9, 862/1, 862/2, 862/3,
862/4 Gemarkung Baumgarten sowie als Teilfläche die Flurnummer 834, 834/1, 834/3, 835, 858
Gemarkung Baumgarten sind aktuell nicht im Altlastenkataster eingetragen. Dem Landratsamt Freising - Sachgebiet
41 / Bodenschutz - liegen keine Hinweise auf Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen vor.
Die Marktgemeinde Nandlstadt ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gehalten, auch eigene Recherchen (z.B.
Luftbilder, Archive, Bürgerbefragungen, Baugrunduntersuchungen usw.) durchzuführen um eine mögliche
Altlastenproblematik abzuklären. Erkenntnisse über eine Baugrunduntersuchung, die oftmals auch Hinweise auf
schädliche Bodenveränderungen gibt, liegen uns nicht vor.
Es ist begrüßenswert, dass die Belange des Bodenschutzes im Bebauungsplan oder dessen Begründung behandelt wur-
den.
Hinweis zum Flächenverbrauch:
Laut Begründung zum Bebauungsplan beträgt die Größe des Plangebiets ca. 0,40 Hektar.
In Bayern soll sorgsamer mit der Fläche umgegangen werden. Daher wird in Bayern eine Richtgröße für den Flächen-
verbrauch ( Siedlungs- und Verkehrsfläche ) von 5 ha je Tag im Landesplanungsgesetz angestrebt (siehe Koalitions-
vertrag S. 30 ).
Die Fläche Bayerns beträgt 7.055.000 Hektar. Anteilig auf das Gemeindegebiet der Marktgemeinde Nandlstadt ( ca.
3431 Hektar ) heruntergerechnet ergäbe sich für die Marktgemeinde Nandlstadt ein jährlicher Flächenverbrauch von
rund 0,887537208 Hektar. Dieser sollte in der Regel nicht überschritten werden und wäre somit mit diesem Baugebiet
knapp zur Hälfte ausgeschöpft.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Landratsamtes Freising, SG 41, Altlasten und Bodenschutz.
Der Marktgemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass die im Planungsbereich liegenden Grundstücke nicht im Altlastenkataster eingetragen sind und dem LRA Freising derzeit keine Hinweise auf Bodenverunreinigungen vorliegen.

Der Marktrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das LRA Freising es begrüßt, dass die Belange des Bodenschutzes bereits im Bebauungsplan behandelt wurden.

Die vom LRA Freising vorgebrachten Hinweise zum Flächenverbrauch werden durch den Marktrat zur Kenntnis genommen. Es wird dazu mitgeteilt, dass sich der Markt Nandlstadt zum sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Flächen bekennt und sich nach Abwägung der entsprechenden Gesichtspunkte unter- und gegeneinander zur Ausweisung des vorliegenden Bauleitplanung entschieden hat.

Eine Planänderung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr