Landratsamt Freising, Gesundheitsamt, Freising mit Schreiben vom 31.08.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 4.2.10
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2023 ö beschließend 9.2.10

Sachverhalt

Stellungnahme:
IfSG §§ 37,38, 41
Alle Gebäude sind an das öffentliche Kanalnetz sowie an die öffentliche Trinkwasserleitung anzuschließen.
Die Maßnahme- und Prüfwerte, des Wirkungspfad Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und
der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) sind einzuhalten.
Gemäß dem geotechnischen Gutachten vom 15.03.2022 - Baugrunderkundung/Baugrundgutachten Voruntersuchung -
mit der Projekt - Nr. 21182489 (1. Ausfertigung) von der IMH Ingenieurgesellschaft für Bauwesen und Geotechnik
mbH, Deggendorfer Str. 40, 94491 Hengersberg heißt es unter
"
Punkt 8. Ergänzende Hinweise und Empfehlungen:
Vorliegend handelt es sich um eine Baugrundvoruntersuchung.
Nach Vorlage von Detailplanungen ist die letztendliche Gründung, Verbau und Wasserhaltung insbesondere bei Un-
terkellerungen nochmals mit dem Baugrundsachverständigen in einer Baugrundhauptuntersuchung abzustimmen!
Nach DIN EN 1997 ist spätestens nach dem Aushub der Baugrube von einem Sachverständigen für Geotechnik bzw.
dem Berichtverfasser zu prüfen, ob die vorliegend getroffenen Annahmen über die Beschaffenheit und den Verlauf der
die Gründung tragenden Schichten in der Gründungssohle zutreffen.
. Bei den beauftragten Felduntersuchungen handelt es sich naturgemäß nur um punktuelle Aufschlüsse. Sollten sich
während der Ausführung Abweichungen zum vorliegenden Baugrundgutachten als auch planungsbedingte Änderun-
gen ergeben, so ist der Berichtverfasser in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls ist unsererseits die kurzfristige Erarbei-
tung einer ergänzenden Stellungnahme erforderlich. Durch die derzeit noch nicht auf die DIN 18 300 (2019-09) über-
arbeitete DIN 4020 hinsichtlich erforderlicher Beurteilungen und Bauhinweise in einem Geotechnischen Bericht ist
die vorliegende Homogenbereichseinteilung als vorläufig anzusehen. Die Einteilung der Homogenbereiche ist in Zu-
sammenarbeit mit den Fachplanern unter Berücksichtigung der verschiedenen Gewerke, des Bauablaufs u. dgl. abzu-
stimmen. Die endgültige, für die Ausschreibung gewählte Einteilung ist abschließend in einem Entwurfsbericht darzu-
stellen."
Deshalb ist bei den zukünftigen Baumaßnahmen darauf zu achten, dass wenn weitere/neue Erkenntnisse im Bezug zu
Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, dafür Sorge zu tragen ist, dass das Landratsamt Freising -
Sachgebiet 41- unverzüglich verständigt wird.
Falls der Oberboden ausgetauscht wird, muss der neu aufgebrachte Oberboden die Prüf- und Maßnahmenwerte des
Wirkungspfads Boden - Mensch des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundesbodenschutzverord-
nung (BBodSchV) einhalten.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des Gesundheitsamtes Freising, und teilt mit, dass die vorgebrachten fachlichen Informationen und Empfehlungen bereits ausführlichste im Bebauungsplan behandelt wurden. Die in der Stellungnahme angeführten Punkte wurden in der Begründung zum Bebauungsplan unter den Gliederungspunkten 9.1 Wasseranschluss, 9.2 Kanalanschluss, 9.4 Kanalnetz sowie 9.7 Altlasten betrachtet. Weiterhin finden sich die entsprechenden Hinweise unter „C: Hinweise und Empfehlungen zum Bebauungsplan“ Punkt 3. (Trinkwasserversorgung), Punkt 4.1 (Abwasserbeseitigung) und Punkt 5 (Umgang mit dem Schutzgut Boden). 

Eine Änderung der Planung ist daher nicht veranlasst.

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr