Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding, Bereich Landwirtschaft, Wasserburger Straße 2, 85560 Ebersberg, mit Schreiben vom 22.11.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.1

Sachverhalt

Stellungnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Beteiligung an o.g. Planungsvorhaben bedanken wir uns. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ebersberg-Erding gibt eine gemeinsame Stellungnahme der Bereiche Landwirtschaft und Forsten ab.

Landwirtschaft:
Die von uns zu vertretenden landwirtschaftlichen Sachverhalte werden von Ihnen unter dem Punkt 4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text festgehalten. Zusätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass bestehende landwirtschaftliche Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.

Forsten:
Von den vorgelegten Planungen ist kein Wald im Sinne der Waldgesetze (Art. 2 BayWaldG i. V. m. § 2 BWaldG) betroffen. Aus waldrechtlicher und forstfachlicher Sicht ergeben sich insofern keine Einwände. Wir bitten, die Stellungnahme trotz Überschreitung der Beteiligungsfrist zu berücksichtigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des AELF-EE, Bereich Landwirtschaft, vom 22.11.2022.
Er nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass zusätzlich zu den Hinweisen der Begründung Punkt 4.8 (10) „Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text“ landwirtschaftliche Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des AELF-EE, Bereich Landwirtschaft, vom 22.11.2022.
Er nimmt den Hinweis zur Kenntnis, dass zusätzlich zu den Hinweisen der Begründung Punkt 4.8 (10) „Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text“ landwirtschaftliche Betriebe in der Ausübung und Entwicklung durch dieses Bauvorhaben nicht beeinträchtigt werden dürfen.
Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr