Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31, 85356 Freising, SG41 Altlasten, mit Schreiben vom 26.10.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 5.1.6

Sachverhalt

Stellungnahme:

Die betroffenen Flächen mit den Flurnummern 769 Tfl. und 769/1 Tfl., Gemarkung Nandlstadt sind nicht im Altlastenkataster eingetragen. Hinweise auf schädliche Bodenverunreinigungen liegen dem Landratsamt Freising nicht vor. Dass keine Eintragung besteht und dem Landratsamt keine Kenntnisse schädlicher Bodenverunreinigungen vorliegen, schließt deren Vorhandensein nicht aus. Mit Einbeziehungssatzung zum Zwecke der Wohnbebauung wird es zu nachteiligen Bodenveränderungen durch Versiegelung und zu Flächenverbrauch kommen. Da für die Bebauung der Flächen die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht vorgesehen ist und somit eine weitere Beteiligung der Träger öffentlicher Belange unterbleibt, wird im Folgenden konkret auf alle bodenschutzrechtlichen Belange eingegangen. Das Grundstück mit der Flurnummer 769 stellte bislang überwiegend eine Gartenfläche dar. Genauere Angaben zur Historie fehlen. In Anbetracht erhöhter, oft schwer kalkulierbarer Entsorgungskosten, die anfallen können, falls Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, wird angeraten, eine genaue historische Recherche zu betreiben. Falls sich belastbare Hinweise ergeben sollten, sind ggf. weitere Maßnahmen (z. B. orientierende Untersuchungen) von einem Sachverständigen nach § 18 Bundesbodenschutzgesetz durchzuführen. Es ist begrüßenswert, dass die Grundsätze des schonenden und sparsamen Umgangs mit Boden beachtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushub möglichst im Plangebiet zu verwerten ist. Anfallender Aushub, der nicht im Plangebiet verwendet werden kann, ist gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Nachweis bzw. die Umsetzung des schonenden (fachgerechten) Umgangs mit dem Boden kann in der Regel mit einem Bodenmanagementkonzept erfolgen. Dieses Konzept ist sinnvoll um Oberboden, kulturfähigen Unterboden und Aushub zweckmäßig wiederzuverwerten, nicht beanspruchten Boden zu schonen und gegebenenfalls unvorhergesehene Entsorgungskosten zu minimieren. Es wird begrüßt, dass die Stellflächen und Zufahrten versickerungsfähig angelegt werden sollen und dass Bodenversiegelungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind.

Beschlussempfehlung

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 26.10.2022.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind. Das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen kann jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. 
 
Den Rat, in Anbetracht erhöhter, oft schwer kalkulierbaren Entsorgungskosten, die anfallen könnten, falls Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, eine historische Recherche zu betreiben, teilt die Marktgemeinde dem Eigentümer mit.
Die Hinweise, dass im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushube möglichst im Plangebiet zu verwerten sind und anfallender Aushub, der nicht im Plangebiet verwendet werden kann, gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen ist und der Nachweis bzw. die Umsetzung des schonenden (fachgerechten) Umgangs mit dem Boden in der Regel mit einem Bodenmanagementkonzept erfolgen kann, werden zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zur Einbeziehungssatzung ergänzt.

Es wird mitgeteilt, dass die Anmerkung bezüglich der Versickerungsfähigkeit der Stellplätze und Zufahrten in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ bereits enthalten ist. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Beschluss

Der Marktgemeinderat bedankt sich für die Stellungnahme des LRA Freising, SG41 Altlasten vom 26.10.2022.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die betroffenen Flurstücke derzeit nicht im Altlastenkataster eingetragen sind. Das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen kann jedoch nicht generell ausgeschlossen werden. 
 
Den Rat, in Anbetracht erhöhter, oft schwer kalkulierbaren Entsorgungskosten, die anfallen könnten, falls Bodenverunreinigungen oder Altlasten festgestellt werden, eine historische Recherche zu betreiben, teilt die Marktgemeinde dem Eigentümer mit.
Die Hinweise, dass im Zuge der Baumaßnahmen anfallende Erdaushube möglichst im Plangebiet zu verwerten sind und anfallender Aushub, der nicht im Plangebiet verwendet werden kann, gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen ist und der Nachweis bzw. die Umsetzung des schonenden (fachgerechten) Umgangs mit dem Boden in der Regel mit einem Bodenmanagementkonzept erfolgen kann, werden zur Kenntnis genommen und redaktionell in den Hinweisen zur Einbeziehungssatzung ergänzt.

Es wird mitgeteilt, dass die Anmerkung bezüglich der Versickerungsfähigkeit der Stellplätze und Zufahrten in der vorliegenden Planung bereits berücksichtigt wurde und der entsprechende Hinweis in der Begründung unter Punkt „4.8 Hinweise für die Bebauung und Grünordnung durch Text (11)“ bereits enthalten ist. 

Eine Änderung der Planung ist aufgrund der Stellungnahme nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr