Aufstellung von Richtlinien zur Genehmigung von PV-Freiflächen-Anlagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Nandlstadt) Sitzung des Marktgemeinderates 15.12.2022 ö beschließend 7

Beschlussempfehlung

Die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Digitalisierung festgelegten Kriterien werden vom Marktgemeinderat genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Kriterien in eine entsprechende Richtlinie einzuarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Diskussionsverlauf

Zunächst wird über den Begriff der „Einzelfallentscheidung“ diskutiert. Letztendlich wird vereinbart, diesen Begriff zu streichen, da ohnehin jedes Vorhaben als Einzelfallentscheidung zu behandeln ist.

Ersetzt werden soll die Formulierung „Größe der Anlage“ durch „maximale Gesamtfläche von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“. 

Die Formulierung „Art/Bestand der Flächen (Konversionsflächen) – bevorzugt mit unter Bodenrichtwert 50“ soll geändert werden in „Art / Bestand der Flächen (bevorzugt Konversionsflächen) – mindestens unter Bodenrichtwert 50)“.

Unklar erscheint, wer einen Verzicht auf Pestizide überprüft, ebenso wie die Beurteilung und Prüfung der ökologischen Aufwertung.

Statt „Betriebssitz des Anbieters soll im Gemeindebereich Nandlstadt angesiedelt sein“ wird die Auffassung vertreten, dass in jedem Fall die Gewerbesteuer im Markt Nandlstadt abgeführt werden soll.

Einig ist man sich, dass evtl. Richtlinien nur als Orientierung bzw. Bewertung von Vorhaben durch den Marktgemeinderat gedacht sein können, jedoch nicht als auch nach außen hin gültiges starres Regelwerk.

Marktrat Selmayer regt noch an, einen klaren Appell zur Nutzung von Dachflächen mit dem Ziel der Autarkie an die Bevölkerung zu richten.

Marktrat Urbaneck beantragt, über die Aufnahme von Agri-PV-Anlagen abzustimmen.

Beschluss 1

Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden in die Richtlinien mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 2

Die in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Digitalisierung festgelegten Kriterien werden vom Marktgemeinderat in der abgeänderten Form genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Kriterien in eine entsprechende Richtlinie einzuarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Dokumente
Richtlinien PV-Freiflächenanlagen (.pdf)

Datenstand vom 26.01.2023 18:19 Uhr