Tektur zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur Energieholzverarbeitung - Flur-Nr. 815/2 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 19


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 19.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 19.05.2022 ö beschließend 1.7

Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Pichlmaier erläutert, der Bauausschuss habe seinerzeit das gemeindliche Einvernehmen für ein Hackschnitzellager erteilt, dies solle auch in Bezug auf die vorliegende Tektur so bleiben.

Marktrat Unger beschreibt die Verärgerung der Marktgemeinderäte. Man werde ständig darauf angesprochen, wie ein solches Bauvorhaben im Außenbereich möglich sei. Statt einem 24 cm starken Mauerwerk sei dies mit 36 cm Stärke errichtet worden. Er könne der Tektur nur zustimmen, wenn genau so gebaut würde, wie ursprünglich beantragt.

Bauamtsleiter Pichlmaier entgegnet, dass die Mauerwerkstärke bei der Beurteilung des Bauvorhabens außen vor bleibe, begründet sei die Änderung mit statischen Gründen. Die Nutzung solle bleiben wie ursprünglich beantragt, hier solle auch nichts dazu genehmigt werden.

Marktrat Unger fordert, dass dem Markt ein Nachweis über die Privilegierung vorgelegt werde, auch bei künftigen ähnlichen Vorhaben im Außenbereich. Marktrat Stöckeler schließt sich dieser Forderung an.

Auf Nachfrage von Marktrat Mayer, ob die eingereichte Tektur nur die Stärke des Mauerwerks umfasse, erläutert Bauamtsleiter Pichlmaier, dass zusätzlich noch ein weiterer Kamin im Plan eingezeichnet worden sei.

Mit Zustimmung des Gremiums äußert sich Zuhörer und Betroffener Daniel Fritsch. Die Tektur habe rein statische Gründe, die entsprechenden Unterlagen könnten vom Gremium jederzeit eingesehen werden. Der zusätzliche Kamin diene der Beheizung einer Bulldog-Reparatur-Halle im Gebäude. Der ursprüngliche Kamin sei für die Hackschnitzelheizung vorgesehen.

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Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Tektur zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur Energieholzverarbeitung auf Flur-Nr. 815/2 der Gemarkung Baumgarten, Gründl 19, wird unter der zwingenden Voraussetzung erteilt, dass das Gebäude weiterhin und auch in Zukunft lediglich als Lagerhalle für die geplante Energieholzverarbeitung genutzt wird.
Um eine regelmäßige Kontrolle durch die Bauaufsichtsbehörde während der weiteren Erstellung des Bauwerkes und nach Fertigstellung der Baumaßnahme bezüglich der Nutzung wird gebeten. Des Weiteren ist die geprüfte Privilegierung als landwirtschaftlicher Betrieb dem Markt Nandlstadt vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 23.05.2022 15:29 Uhr