Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Flur-Nr. 977/4 der Gemarkung Nandlstadt, An der Forstleiten 3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 28.07.2022 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Hier wäre zwar grundsätzlich ein Ersatzbau gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB zulässig, die Erschließungssituation gestaltet sich jedoch kompliziert. Zunächst ist festzustellen, dass auf der Fl.-Nr. 912, Gemarkung Nandlstadt, lediglich ein Geh- und Fahrtrecht für den Bauherrn besteht. Über ein Leitungsrecht wurde dem Markt Nandlstadt nichts vorgelegt. Der Bauherr wurde jedoch vorab vom Bauamt informiert, dass ein Geh-, Fahrt-, und Leitungsrecht notwendig ist. Außerdem mussten wir feststellen, dass das Grundstück Fl.-Nr. 877/2, Gemarkung Nandlstadt, sich noch nicht im Eigentum des Marktes Nandlstadt befindet. Dadurch ist die Erschließung für die Grundstücke an der Forstleiten grundsätzlich nicht gesichert. Ein Notartermin zum Erwerb dieses Grundstückes ist erst für September vorgesehen. 
Das Bauamt schlägt vor, das Einvernehmen nur unter der Bedingung zu erteilen, dass zusätzlich ein Leitungsrecht auf der Fl.-Nr. 912 oder 976/1, Gemarkung Nandlstadt, durch Eintragung im Grundbuch zu sichern ist, und der Erwerb des Grundstückes Fl.-Nr. 877/2, Gemarkung Nandlstadt, durch den Markt Nandlstadt zustande gekommen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2022 08:51 Uhr