Errichtung eines Mehrgenerationen-Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage - Flur-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 20.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 20.10.2022 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Hier ist anzumerken, dass sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet. Da es sich bei dem Mehrgenerationenhaus um kein privilegiertes Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB und auch keine sonstige Zulässigkeit nach § 35 Abs 2 BauGB vorliegt, liegt hier nach Auffassung des Bauamtes keine Genehmigungsfähigkeit vor. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses mit zwei Wohneinheiten und Garage auf der Flur-Nr. 76 der Gemarkung Figlsdorf, Figlsdorf, wird erteilt. Für eine endgültige Baugenehmigung ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, dessen Festsetzungen das Bauvorhaben entsprechen muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.11.2022 17:54 Uhr