Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage - Fl.-Nr. 950 der Gemarkung Nandlstadt, Baumgartener Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 24.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zu diesem Bauvorhaben ist anzumerken, dass für das Baugrundstück bereits ein genehmigter Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses vorliegt. Da das im Bauantrag beantragte Bauvorhaben in Länge, Breite, Wandhöhe, Dachform und hinsichtlich der Garage erheblich von dem im Vorbescheid genehmigten Einfamilienhaus abweicht, ist der Vorbescheid für dieses Bauvorhaben grundsätzlich nicht anwendbar. Da sich das Bauvorhaben jedoch im Innenbereich befindet und den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält, wird hier trotz der Abweichungen vom Vorbescheid von einer Genehmigungsfähigkeit gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ausgegangen. Problematisch gestaltet sich jedoch die Grundstücksentwässerung. Der Anschluss der Entwässerungsanlage an den gemeindlichen Mischwasserkanal soll über das Grundstück, Fl.-Nr. 953/9 der Gemarkung Nandlstadt, erfolgen. Hierfür besitzt der Bauherr jedoch kein entsprechendes Leitungsrecht (Grunddienstbarkeit). Das Leitungsrecht ist beim Eigentümer des Nachbargrundstückes einzuholen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf der Fl.-Nr. 950 der Gemarkung Nandlstadt, Baumgartener Straße, wird unter der Bedingung erteilt, dass ein Leitungsrecht für den Kanalanschluss auf der Fl.-Nr. 953/9 der Gemarkung Nandlstadt zu sichern ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Dokumente
Lageplan Baumgartener Straße (.pdf)

Datenstand vom 12.12.2022 10:59 Uhr