Antrag auf Vorbescheid: Errichtung eines Anbaus mit Hofladen, Mitarbeiterräumen, Mitarbeiterbüros, Mitarbeiterunterkunft und wirtschaftlichen Nutzräumen an ein bestehendes Betriebsgebäude - Fl.-Nr. 698 der Gemarkung Figlsdorf, Meilendorf 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Nandlstadt) Sitzung des Bauausschusses 24.11.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem Antragsteller um einen privilegierten Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung handelt. Jedoch handelt es sich bei dem Bauvorhaben nur zum Teil um ein gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB genehmigungsfähiges privilegiertes Bauvorhaben. Lediglich der Hofladen, die Mitarbeiterräume, die Mitarbeiterbüros und die wirtschaftlichen Nutzräume können als dem Betrieb dienende Vorhaben beurteilt werden. Bei der Mitarbeiterunterkunft liegt eine nicht privilegierungsfähige Wohnnutzung vor. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Betriebsgebäude auf der Fl.-Nr. 698 der Gemarkung Figlsdorf, Meilendorf 20, wird lediglich für den Hofladen, die Mitarbeiterräume, die Mitarbeiterbüros und die wirtschaftlichen Nutzräume erteilt. Hinsichtlich der Mitarbeiterunterkunft wird das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB verweigert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Dokumente
Lageplan Meilendorf 20 (.pdf)

Datenstand vom 12.12.2022 10:59 Uhr